Abgeordnetenhaus ändert Bedingungen für Pfändungen

Langfristig erfolglose Pfändungen werden künftig wahrscheinlich eingestellt werden können. Das Abgeordnetenhaus hat am Freitag eine entsprechende Gesetzesnovelle gebilligt. Zudem wurden die Möglichkeiten für eine Beschlagnahme von beweglichem Vermögen beschränkt. Mit der Vorlage wird sich nun der Senat befassen.

Mit dem Entwurf wird ein Zeitraum von sechs Jahren eingeführt, nach dem der Gerichtsvollzieher eine erfolglose Pfändung einstellen müsste. Der Gläubiger kann diese Einstellung mit einem Vorschuss auf die Verfahrenskosten abwenden, trotzdem kann das Verfahren aber maximal 12 Jahre dauern.