Abgeordnetenhaus billigt Erhöhung der Tabaksteuer

Das Abgeordnetenhaus hat am Mittwoch die Verbrauchssteuererhöhung auf Zigaretten und Tabakwaren gebilligt. Die Gesetzesänderung muss noch vom Senat verabschiedet und vom Staatspräsidenten unterzeichnet werden. Die Abgaben steigen in Folge der Steuererhöhung noch in diesem Jahr um drei bis vier Kronen pro Packung. Grund für die Erhöhung ist eine Richtlinie der EU, gemäß der jedes Mitgliedsland mindestens 90 Euro Steuern pro 1000 verkaufte Zigaretten einziehen muss. Aufgrund des schwachen Kronenkurses ist daher nun eine Steuererhöhung nötig, da die EU-Richtlinie in Euro rechnet. Bereits zum 1. Januar 2014 war die Tabaksteuer angehoben worden.