Absichtliche Verbreitung von Covid-19 soll in Tschechien ab Juli nicht mehr strafbar sein

Das tschechische Justizministerium plant, Covid-19 ab Juli von der Liste der ansteckenden Krankheiten zu streichen, deren absichtliche Verbreitung strafbar ist. Dies geht aus einem Entwurf zur Änderung der entsprechenden Regierungsverordnung hervor, den die Behörde vorgelegt hat.

Das Gesundheitsministerium wartet auf diese Änderung, um die geltende siebentägige Isolationspflicht nach einem positiven Corona-Test aufheben zu können.

Die Verbreitung einer ansteckenden Krankheit ist eine Straftat, die nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren geahndet wird.