Anrufung in Rechtssache von Todesurteil 1950 für Milada Horáková
Die oberste Staatsanwältin Renata Vesecká hat am Freitag eine Anrufung in der Rechtssache von Ludmila Brožová-Polednová beantragt. Ein Gericht in Prag hat Anfang Februar das gegen die ehemalige kommunistische Anwältin laufende Verfahren wegen Verjährung ihrer Tat eingestellt. Den Anteil von Brožová-Polednová am 1950 gefällten Todesurteil für die nicht kommunistische Parlamentarierin Milada Horáková beteiligt war, hat das Berufungsgericht nicht als relevant dafür befunden, um ihn als Mord zu bewerten. Damit konnte auch die Verurteilung von Brožová - Polednová zu acht Jahren Freiheitsstrafe, über die früher eine niedrigere Gerichtsinstanz entschied, aufgehoben werden. Die Anrufung der obersten Staatsanwältin geht jetzt gegen das jüngste Urteil.