Außenministerium: Raketenabwehr nur zur Verteidigung
Das in Tschechien und Polen geplante Raketenabwehrsystem der USA darf laut dem tschechisch-amerikanischen Vertrag nur im Verteidigungsfall eingesetzt werden. Darüber informierte am Mittwoch das tschechische Außenministerium. Dem Abkommen zufolge dürfen demnach weder das auf tschechischem Boden geplante Radar noch die in Polen stationierten Raketen für Aktivitäten genutzt werden, die der UN-Charta entgegenstehen. Wie es aus dem Außenministerium hieß, hätten die USA laut Vertrag außerdem die Pflicht, einen tschechischen Bevollmächtigten über jegliche Nutzung des Systems in Kenntnis zu setzen.