Berufungsverfahren bestätigt lebenslänglich für „Heparin-Mörder“
Der als „Heparin-Mörder“ bekannt gewordene ehemalige Krankenpfleger Petr Zelenka muss lebenslänglich ins Gefängnis. Dies hat der Obere Gerichtshof in Prag in einem Berufungsverfahren bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig. Zelenka hatte vor zwei Jahren auf der Intensivstation des Krankenhauses im ostböhmischen Havlíčkúv Brod sieben Menschen umgebracht und bei weiteren zehn dies versucht. Den zum Teil betagten und bettlägerigen Patienten hatte er das Medikament Heparin verabreicht, das die Blutgerinnung hemmt. Zelenka hatte dies mehrfach gestanden. Zuletzt hatte er in seinem Geständnis nur noch fünf Morde zugegeben und deswegen das Berufungsverfahren angestrengt.