Der Oppositionsvertrag vor dem Ende?

Die Spitzen der Sozialdemokraten und der Demokratischen Bürgerpartei haben Verhandlungen zur Zukunft des Oppositionsvertrags aufgenommen. Damit stellt sich die Frage, wie lange diese unorthodoxe Quasi-Koalition, die den Sozialdemokraten das Regieren in Minderheit ermöglicht, noch bestehen bleibt. Mehr dazu im folgenden Beitrag von Rudi Hermann. Es ließt Olaf Barth.

Im tschechischen politischen Vokabular ist der sogenannte Oppositionsvertrag zwischen den beiden grössten parlamentarischen Gruppierungen, den Sozialdemokraten und den Bürgerlichen, schon zu einem alltäglichen Begriff geworden, wenn auch der Gedanke dahinter für Aussenstehende noch immer nicht leicht zu durchschauen ist. Der Oppositionsvertrag entstand nach den Wahlen im Sommer 1998. Damals hatten die Sozialdemokraten zwar das beste Einzelresultat errungen, waren aber nicht in der Lage, eine tragfähige Mehrheitskoalition zu schmieden. Die drei Parteien rechts der Mitte, die Bürgerlichen, die liberale Freiheitsunion und die Christlichdemokraten, hätten zwar über eine hauchdünne Mehrheit verfügt, doch nach einem Jahr des Streits waren ihre Beziehungen so zerrüttet, dass namentlich die Bürgerlichen wenig Lust zeigten, sich auf eine solche Koalition einzulassen.

Dafür wartete der bürgerliche Parteichef Klaus mit einer Überraschung auf: Hatte er im Wahlkampf die Sozialdemokraten noch als Rote Gefahr verteufelt, so schloss er nun mit dieser Partei einen Pakt, der ihr das Regieren in Minderheit ermöglichen sollte, ohne dass aber zwischen Bürgerlichen und Sozialdemokraten eine Koalition gebildet worden wäre. Die Bürgerlichen verpflichteten sich, parlamentarische Misstrauensvoten gegen die Sozialdemokraten weder anzustrengen noch zu unterstützen. Das kam einem Blankochek für ungestörtes Regieren gleich. Aber nicht gratis: Die Bürgerlichen erhoben Anspruch auf leitende Funktionen im Machtapparat, namentlich dem Parlament, und verlangten die Zustimmung der Sozialdemokraten zu einigen gemeinsamen Projekten. Dazu gehörte die Änderung des Wahlgesetzes, mit der die grossen Partein gestärkt werden sollten. Die Stossrichtung war klar: die Schaffung eines Systems, in dem sich zwei Parteien in der Machtausübung abwechseln würden.

Da die Vereinbarung zwischen Bürgerlichen und Sozialdemokraten nicht auf programmatischer, sondern lediglich macchiavellistischer Basis zustande gekommen war, sagten ihr Kommentatoren ein möglicherweise kurzes Leben voraus. Tatsächlich kam es nach einem Jahr zu einer substantiellen Krise, an deren Ende allerdings nicht das Ende des Oppositionsvertrags stand, sondern dessen Vertiefung. Das Projekt der Bürgerlichen, als Ersatz für den Oppositionsvertrag eine Breitband-Koalition aller Parlamentsparteien unter Ausschluss der Kommunisten auf die Beine zu stellen, erwies sich erwartungsgemäss als Utopie. Der um das sogenannte Toleranzpatent erweiterte Oppositionsvertrag setzte den Sozialdemokraten nun inhaltliche Leitplanken für das Regieren - eine Neuerung, denn bisher hatten sich die Bürgerlichen explizit ausbedungen, keine Sachvorlagen der Sozialdemokraten mittragen zu müssen. Zu diesen Leitplanken gehörte beispielsweise die Beschränkung respektive schrittweise Reduktion des Haushaltsdefizits oder das Verbot von Steuererhöhungen.

Kommentatoren sind deshalb nicht überrascht, dass die beiden Grossparteien jetzt auf Distanz zu einander gehen; es wird sogar spekuliert, dass es zu einem offenen Bruch noch vor den Wahlen kommen könnte.

Autor: Olaf Barth
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