Die Benes-Dekrete und das EU-Recht

Die Europäische Union hat in den vergangenen Tagen mehrfach versichert, die Aufhebung der sog. Benes-Dekrete sei nicht Bedingung für den EU-Beitritt der Tschechischen Republik. Dennoch war aus Österreich und zuletzt auch aus Ungarn zu vernehmen, die Dekrete wären nicht mit dem europäischen Rechtsstandard zu vereinbaren. Olaf Barth berichtet.

Ob sich denn die Dekrete mit einer Eu-Mitgliedschaft der Tschechischen Republik und mit dem europäischen Recht vereinbaren ließen, fragte ich den Leiter des Instituts für Verfassungsrecht an der Prager Karlsuniversität, Vaclav Pavlicek:

"Zweifelsfrei ja. Denn die Benes-Dekrete wurden sowohl mit der britischen Regierung als auch mit weiteren westeuropäischen Staaten konsultiert. Damit sind sie mit ähnlichen Gesetzen der Staaten der Anti-Nazi-Koalition vergleichbar. Und man hat auch von den anderen Staaten nicht verlangt, so alte Vorschriften aufzuheben."

Und wie sieht das mit dem angeblich diskriminierenden Charakter einiger Dekrete aus, wollte ich von Miroslav Kunstat, dem Leiter des Instituts für deutsche und österreichische Studien der Karlsuniversität und Mitglied der tschechisch-österreichischen Historikerkommission, wissen:

"Die Benes-Dekrete enthalten sicherlich diskriminierende Passagen, aber man muss sehen, dass es ein bereits konsumiertes Recht ist. Das sind konsumierte Rechtsnormen, die gültig sind, aber keine aktuelle Bedeutung haben. Also heute diskriminieren sie Niemand."

Was hält Kunstat also von den Forderungen nach einer Aufhebung der Benes-Dekrete:

"Ich bin nicht ganz sicher, ob die Politiker und Parteien wissen, was sie da fordern. Immer, wenn man die Inhalte eines Forderungskatalogs betrachtet, dann sieht man, dass die Forderungen selten konkret sind - man weiß nicht was Aufhebung bedeutet, welche Dekrete konkret aufzuheben sind. Das ist alles sehr vernebelt, sehr verschwommen. Und das ist das Schlimmste daran, dass in einer ganz konkreten Materie und Situation solche vernebelten Forderungen gestellt werden."

Der tschechische EU- Chefunterhändler Pavel Telicka wurde am Dienstag in Brüssel über die Ergebnisse einer Rechtsanalyse zu den Benes-Dekreten in Kenntnis gesetzt. Demnach stellen die Dekrete kein Problem dar, das zu einem Gegenstand der Beitrittsverhandlungen mit der EU werden könnte.

Autor: Olaf Barth
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