Dritter Entwurf zum neuen Waffengesetz in Tschechien liegt vor

In Tschechien häuft sich in letzter Zeit die Anzahl von bewaffneten Banküberfällen und Raubüberfällen mit Schusswaffen, von denen es nicht wenige noch aufzuklären gilt. Sicher ist auch das mit ein Grund, warum sich die tschechische Regierung dieser Tage erneut mit dem Gesetzentwurf über Waffen und Munition befasst. Näheres von Lothar Martin.

Zwei Leichen entdeckte die Reinemachfrau am Mittwochmorgen bei ihren Aufräumarbeiten in der Schießhalle unweit des Bahnhofs im westböhmischen Marianské Lázne/Marienbad. Der aktuelle Fall wird von den Kriminalisten aus Plzen/Pilsen bearbeitet, die die Schießhalle mit einem Geschäft für Waffen und Munition für die Beweisaufnahme weiträumig abgesperrt hatten. Nach ersten inoffiziellen Angaben der Polizei handelt es sich bei den Getöteten - ein Mann und eine Frau - um Angestellte der Schießhalle.

Nur einen Tag zuvor überfielen zwei maskierte Gangster eine Filiale der IPB-Bank in Brno/Brünn und erbeuteten vermutlich rund eine halbe Million Kronen. Beim Überfall schossen sie zunächst als Warnung in die Decke der Filiale, um die anwesenden Kunden und Bankangestellten einzuschüchtern. Alle Zeugen des Banküberfalls blieben zum Glück unverletzt.

Nur zwei Beispiele, die verdeutlichen, dass sich der Gesetzgeber bei der anhaltenden Kriminalität im Lande auch vermehrt Gedanken über den Besitz und Gebrauch von Waffen machen muss. Ein erster Schritt dazu ist der vorliegende Entwurf zum neuen Gesetz über Waffen und Munition, den das Kabinett von Premier Milos Zeman derzeit in seiner dritten Version behandelt, nachdem die vorangegangenen zwei Entwürfe von den Abgeordneten jeweils abgelehnt worden sind. Die Regierung will mit diesem Entwurf die Bedingungen zur Erlangung des Waffenscheins verschärfen. Jiri Hájek von der Presseabteilung des tschechischen Innenministeriums wiederum erklärte, dass der Entwurf auf entsprechende Vorschriften der EU-Legislative reagiere. Er soll nämlich die Möglichkeit, bestimmte Arten von Waffen zu erlangen, weitaus mehr einschränken. Des weiteren sagte Hájek: "Der Gesetzentwurf regelt u.a. die neue Kategorisierung der Waffen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Beanspruchung und vor allem ihres möglichen Missbrauchs gegenüber der gesetzlichen Tätigkeit, und zwar in verbotene Waffen, Waffen, die einer Erlaubnis unterliegen, Waffen, die der Anmeldung bedürfen und in andere Waffen."

Bleibt nur zu hoffen, dass diesem ersten kleinen Schritt weitere folgen werden, um die bewaffnete Kriminalität in Tschechien weiter eindämmen zu können.