Eigentum der Tschechischen Eisenbahnen muss neu bewertet werden
Das Eigentum der Tschechischen Eisenbahnen - Ceské dráhy, das am 1. Januar unter der neuen Aktiengesellschaft Ceské dráhy und der staatlichen Verwaltung der Eisenbahnverkehrswege (SZDC) aufgeteilt wurde, muss neu bewertet und neu aufgeteilt werden. Das ist eines der Ergebnisse der am Mittwoch vom tschechischen Verfassungsgericht getroffenen Entscheidung, bei der einige Passagen des Gesetzes zur Transformation der Tschechischen Eisenbahnen aufgehoben wurden. Näheres dazu von Lothar Martin.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts geht auf einen Antrag von 42 Abgeordneten und 21 Senatoren zurück, die beantragt hatten, dass im Gesetz zur Transformation der Tschechischen Eisenbahnen jene Passagen gestrichen werden, dank derer ihrer Meinung nach das Monopol der staatlichen Eisenbahngesellschaft zur Durchführung des Schienenverkehrs erhalten bleibe. Eine dieser Gesetzespassagen war zum Beispiel jene, die es ermöglichte, dass die Tschechischen Eisenbahnen bis zum EU-Beitritt des Landes keine Lizenz zur Durchführung des Schienenverkehrs hätten beantragen müssen. Der Richterspruch macht dies aber nun erforderlich. Deshalb ist es kein Wunder, dass die Sprecherin der Aktiengesellschaft Ceské dráhy, Zdenka Celá, gerade diese Gesetzesänderung monierte mit den Worten: "Falls das Abgeordnetenhaus keiner anderen Lösung zustimmt, dann muss die Aktiengesellschaft Ceské dráhy die Lizenz beantragen sowie die amtliche Erlaubnis zum Betrieb der Eisenbahn, ebenso die Lizenz zur Durchführung des Eisenbahnverkehrs."
Die Sprecherin des tschechischen Verkehrsministeriums Ludmila Roubcová betonte jedoch, dass das Einschreiten des Verfassungsgerichtes keinerlei Einfluss auf die Entstehung und das Aufblühen der Unternehmen Ceské dráhy und Verwaltung der Eisenbahnverkehrswege habe. Robert Kolár, einer der Senatoren, die den Antrag zur jetzt vollzogenen Gesetzesänderung gestellt haben, verweist hingegen auf einen wunden Punkt, um den es bei der Transformation der staatlichen Tschechischen Eisenbahnen in Wirklichkeit gehe: "Gerade weil es sich hier um ein solch riesiges Eigentum handelt, muss die dessen Aufteilung in einer wirklich festgeschriebenen Art und Weise erfolgen und entsprechend bewertet werden. Es muss aufgeräumt werden mit der populistischen Argumentation, dass es bei der Umverteilung des Eigentums von einer staatlichen Organisation in zwei andere staatliche Organisationen nicht erforderlich sei, das Eigentum zu bewerten. Das schafft doch gerade den Freiraum zur Bildung eines korrupten Milieus."
Es scheint, dass zumindest einige Parlamentarier aus den in den 90er Jahren gemachten schlechten Erfahrungen bei der Privatisierung gelernt haben. Übrigens: Die Vertreter der kommunistischen Parlamentsfraktion haben sich gegen diese Verfassungsänderung ausgesprochen.