EU-Kommission will Anwendung des unteren Mehrwertsteuersatz ausweiten

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, dass die EU-Mitgliedsländer den unteren Mehrwertsteuersatz auf weitere Waren und Dienste ausweiten können als bisher. Darüber informierte am Montag der EU-Kommissar für Steuerfragen, Laszlo Kovacs. Danach könnte der untere Mehrwertsteuersatz auch bei Speisen in Restaurants, Friseurdiensten sowie beim Wohnen gelten. Tschechien steht einer erweiterten Anwendung des unteren Mehrwertsteuersatzes positiv gegenüber. Die Niederlande und Dänemark lehnen sie hingegen ab. Erforderlich ist jedoch ein einstimmiger Beschluss aller Mitgliedsländer. Nach Ansicht der EU-Kommission führt der untere Mehrwertsteuersatz bei örtlichen Serviceleistungen zu keinen Wettbewerbsverzerrungen auf dem EU-Markt.