EU-Kommission wirft Tschechien vor, dass dort nur tschechische Bürger eine Partei gründen können

Die EU-Kommission kritisiert die Tatsache, dass sich die Möglichkeit des Beitritts zu einer politischen Partei sowie das Recht auf die Gründung einer Partei in Tschechien nur auf tschechische Bürger beziehen. Der EU-Kommission zufolge widerspricht diese Regelung der EU-Regeln. Die Tschechische Republik hat nun zwei Monate, um diese Regelung zu ändern, sonst könnte der Fall beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verhandelt werden. Auch Polen und Litauen befinden sich aus demselben Grund wie Tschechien in einer ähnlichen Situation. Den beiden Ländern wirft die EU-Kommission jedoch nur die Beschränkungen bei der Gründung einer politischen Partei vor.