Europäische Kommission reagiert auf Alleingang Prags in Visumsfrage

In einer Reaktion vom Mittwoch macht die Europäische Kommission darauf aufmerksam, dass sie das Recht behalte, im Zusammenhang mit dem tschechisch-amerikanischen Memorandum eventuelle Rechtsmaßnahmen gegen Prag zu treffen. Gleichzeitig gesteht sie, dass es gelungen sei, bestimmte wichtige Elemente in das unterzeichnete Dokument einzuarbeiten. Positiv bewertet wird, dass die Tschechen vorher Brüssel über ihre Verhandlungen mit den Amerikanern informierten. Derzeit überprüfen Vertreter der Europäischen Kommission, ob das Abkommen mit den Vorstellungen der EU sowie mit internationalem Recht in Einklang ist.