Europäischer Gerichtshof verurteilt Tschechien wegen zu langsamer Justiz

Die Tschechische Republik wurde bereits zum zweiten Mal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wegen der langsamen Arbeit der Justiz verurteilt. In einem gestern veröffentlichten Urteil gab das Strassburger Gericht der Beschwerde der Emigrantenfamilie Hartman statt, deren Restitutionsklage sich bereits fast zehn Jahre hinzieht. Der Staat muss der Familie nun 10.000 Euro bezahlen und zusätzlich für die Gerichtskosten von etwa 1.500 Euro aufkommen. Die Tschechische Republik kann binnen drei Monaten gegen das Urteil berufen.