Euthanasie

Als vor rund vier Wochen in den Niederlanden ein Gesetz erlassen wurde, das die Euthanasie - zumindest unter bestimmten Umständen - legalisierte, da löste diese Nachricht in ganz Europa erneut Diskussionen über das "Für und Wider" der Euthanasie aus. Heftige Debatten zu dem Thema entbrannten auch in den tschechischen Medien und diese scheinen noch lange nicht abgeschlossen. Wie die legislative Situation in der Tschechischen Republik aussieht, welche Wege eingeschlagen werden sollen und wie die hiesigen Ärzte zu dem Thema stehen, erfahren sie gleich. Am Mikrophon begrüßt Sie Olaf Barth.

Der tschechische Staat sei noch nicht reif, weder für ein Gesetz zur Euthanasie noch für die Debatte darüber, unterstellte kürzlich die Vorsitzende der Bürgerinitiative für Patientenschutz, Vladimira Boskova. Die tschechischen Bürger hätten nämlich viel zu wenig Informationen über dieses Thema zur Verfügung. Dies bekräftigt auch Frau Dr. Dagmar Pohunkova, Mitglied der "Zentralkommission für medizinische Ethik". Und sie fügt hinzu, auch in den Medien würden die Begriffe falsch verwendet, man müsse erst einmal die Terminologie klären: Dies gelte vor allen Dingen für onkologische Patienten im Endstadium. Bei diesen solle man - laut Dagmar Pohunkova - lieber die Schmerzen lindern und sie in Ruhe sterben lassen, anstatt Bestrahlungen und Therapien einzusetzen, obwohl man weiß, dass sie nichts mehr bringen. Aber: Frau Boskova von der Bürgerinitiative für Patientenschutz bezeichnet das gesamte medizinische System in Tschechien als zu wenig entwickelt. Es gebe nur unzureichende Kontrollmechanismen für Ärzte und auch keinen gesetzlich geregelten Patientenanspruch auf unabhängige Beratung bezüglich der Heilmethoden bei bestimmten Leiden. Darum schlägt Boskova vor, anstelle der leidigen Debatte über Euthanasie, lieber die entsprechende medizinische Legislative zu schaffen, zu der sich die Tschechische Republik in der "Konvention über Menschenrechte und Biomedizin" verpflichtet habe. Auch Frau Pohunkova bemängelt die nur langsam voranschreitende Gesetzgebung in diesem Bereich. Erst jetzt endlich, nach langem Hin und Her, habe das Parlament die Konvention ratifiziert. Aber warum zögerte man so lange? "Um es mal vorsichtig auszudrücken", entgegnet Frau Pohunkova: Wie lange es noch dauern werde, bis die entsprechenden Gesetze verabschiedet sind, sei kaum vorherzusagen. Verschiedene Entwürfe wurden bereits abgelehnt, einige davon seien aber auch nicht sachgerecht ausgearbeitet gewesen, meint Pohunkova.

Kommen wir noch einmal zur Euthanasie selbst zurück. Die Problematik ist sehr umfassend und nicht nur auf die unmittelbaren medizinethischen oder etwaigen rechtlichen Fragen beschränkt. Laut der Frau Dr. Pohunkova, spiele beim Thema Euthanasie noch ein anderer Faktor eine bedeutende Rolle: Sicher ist also nur eines: Die Diskussion über das Thema Euthanasie wird weitergehen! Und damit ist unser heutiger Schauplatz auch schon wieder zu Ende.

Autor: Olaf Barth
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