Ewiger Rechtsstreit: Budweiser Brauerei landet Teilerfolg gegen Anheuser-Busch

Foto: Archiv Budweiser Budvar

Die beiden großen Brauerei-Konzerne Anheuser-Busch und Budějovický Budvar streiten sich seit Jahren weltweit um die Rechte an den Marken „Bud“ und „Budweiser“. Mal gewinnt vor Gericht die amerikanische Firma, mal das tschechische Unternehmen. In der EU hatte der US-Konzern in den 1990er Jahren seine Marke eintragen lassen und damit den Bierkrieg ausgelöst. Zu Beginn dieses Jahres fielen die Urteile in zwei Streitfällen – in London und in Luxemburg. Das Ergebnis: 1:1. Ein Unentschieden, das den Streithähnen neue Nahrung gibt.

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Aus Sicht des tschechischen Bierproduzenten gab es erst die gute und dann die schlechte Nachricht. Anfang Januar hat der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs in London eine Klage von Anheuser-Busch endgültig abgeschmettert. Der von der belgisch-brasilianischen InBev-Gruppe geführte US-Konzern wollte, dass ihr tschechischer Konkurrent in Großbritannien das Recht verliert, seine Biere unter der Marke „Budweiser“ zu vertreiben. Der Versuch schlug fehl, sehr zur Freude der Bierbrauer aus dem südböhmischen České Budějovice / Budweis. Konzerndirektor Jiří Boček nennt den Grund:

„Großbritannien ist unser zweitgrößter Exportmarkt. Wir erzielen dort regelmäßig einen Jahresumsatz von über acht Millionen Pfund. Also wirtschaftlich ein ganz wichtiger Markt für uns.“



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Schon im Jahr 1984 hatte ein britisches Gericht festgelegt, im Vereinigten Königreich den parallelen Gebrauch von Markennamen zuzulassen. Seit der Jahrtausendwende dürfen beide Streitparteien daher ihr Bier auf der Insel unter der registrierten Marke „Budweiser“ vertreiben. Der Versuch von Anheuser-Busch, sich letztlich doch das alleinige Privileg zu sichern, hat die Tschechen wieder wachgerüttelt. Zumal für sie die Marke von eminenter Bedeutung ist:

„Unsere dominierende Marke ist Budweiser Budvar, wobei der Name Budweiser stets unten auf dem Etikett auftaucht. Der Name Budweiser heißt nichts anderes als Original aus Budweis, und diese Bezeichnung wollen wir nicht aufgeben“, so Boček.



Jiří Boček  (Foto: ČT24)
Aufgeben wollten die Produzenten aus Budweis auch nicht ihre Bemühungen, Anheuser-Busch die Marke „Bud“ in Europa wieder abzujagen. Das aber gelang nicht. Am Dienstag hat das EU-Gericht in Luxemburg sogar entschieden, dass die Amerikaner nun das alleinige Recht haben, die Kurzbezeichnung „Bud“ für ihre Biere in der EU zu verwenden.

Dieses Urteil sei aber noch nicht endgültig und man erwäge, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, sagte Konzerndirektor Boček am Dienstag dem Tschechischen Rundfunk. Aber auch so sei die Niederlage noch verschmerzbar, weil die Firma noch nationale Rechte auf die Marke „Bud“ habe, ergänzt Boček:

„Unsere Brauerei hat die Marke Bud in Tschechien, Großbritannien, in der Slowakei, in Frankreich, den Benelux-Staaten und in Bulgarien registrieren lassen. Das bedeutet, selbst wenn das Urteil vom Dienstag endgültig wird, dann können wir uns in diesen Ländern noch auf nationaler Ebene zur Wehr setzen.“

Vielleicht ist das aber im Einzelfall eher überflüssig, wenn man auf die Begründung des EU-Gerichtsurteils schaut. Danach haben die Richter die Klage der Tschechen auch deshalb abgewiesen, weil die Budweiser-Brauerei die Bezeichnung „Bud“ in Frankreich und anderen Ländern zu wenig nutze. Klarheit über die Positionierung der beiden Streithähne gibt es indes für den amerikanischen Markt:



„Im Jahr 1939 haben unsere Vorgänger eine Vereinbarung mit Anheuser-Busch abgeschlossen, wonach unsere Brauerei kein Bier mehr unter der Bezeichnung Bud, Budweiser oder Budějovický Budvar auf den nordamerikanischen Kontinent exportieren wird. Also ohne all die Bezeichnungen, die auf die Stadt Budweis und den Herkunftsort des Bieres hinweisen“, erläutert Boček.

In Tschechien aber dürfte es genau umgekehrt sein. Denn hier schwören die Einheimischen nur auf ein Bier mit dem großen „B“ im Namen – dem aus Budweis.