Firmen kritisieren Aufhebung der Karenzzeit und Anstieg des Mindestlohns

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Vertreter der tschechischen Wirtschaft haben sich jüngst in einer Umfrage zu den im Jahr 2019 anstehenden Veränderungen in der Sozial- und Steuerpolitik geäußert. Am häufigsten kritisieren die Firmen dabei die für Anfang Juli geplante Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ebenso missfällt vielen Unternehmern die Erhöhung des Mindestlohns ab Januar. Die Gewerbetreibenden hingegen begrüßen die Anhebung der Ausgabenpauschale bei der Besteuerung ihrer Einnahmen. Danach können sie die Pauschale bis zu einer Einnahmengrenze von zwei Millionen Kronen (ca. 80.000 Euro) in Anspruch nehmen.

Jaroslav Hanák  (Foto: Šárka Ševčíková,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
Die Gesetzesnovelle, wonach der Arbeitgeber seinen Beschäftigten den Lohn auch in den ersten drei Tagen einer Erkrankung zu zahlen hat, hat der tschechische Senat vorerst ausgebremst. Am 20. Dezember stimmte er dagegen, dass die Arbeitnehmer auch in den ersten drei Tagen einer Krankheit 60 Prozent ihrer Bezüge erhalten. Doch das Abgeordnetenhaus, das die Änderung des Arbeitsrechts zuvor bereits verabschiedet hat, hat das letzte Wort. Sollte die Gesetzesänderung laut dem Abgeordnetenbeschluss also in Kraft treten, müssen die Firmen ihren Beschäftigten im Krankheitsfall den Lohn vom ersten bis zum 14. Tag der Erkrankung fortzahlen. Dafür wird ihnen der Anteil an der Krankenversicherung, den sie monatlich abzuführen haben, um 0,2 Prozentpunkte gesenkt. Diese Reduzierung sehen die Arbeitgeber jedoch als unzureichend an. Der Statistik zufolge erhöht sich der Krankenstand um zwei bis drei Prozent jährlich. Nach ersten Schätzungen erhöhen sich die Ausgaben der Firmen damit um acht Milliarden Kronen. Dank der Senkung des Anteils an der Krankenversicherung ihrer Arbeitnehmer aber sparen sie lediglich bis zu drei Milliarden Kronen ein, erklärte der Präsident des Verbandes für Industrie und Verkehr (SP), Jaroslav Hanák.

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Der Mindestlohn in Tschechien steigt ab 1. Januar 2019 um 1150 Kronen (44,50 Euro) auf 13.350 Kronen (529 Euro). Der Verband für Industrie und Verkehr wollte dagegen eine Aufstockung von lediglich 800 Kronen (31 Euro) zulassen. Nun aber werde der Mindestlohn einige Firmen schwer belasten, sagte Hanák. Denn bei der Anhebung sei nicht entsprechend berücksichtigt worden, dass sich vom Mindestlohn auch die Höhe des garantierten Lohns ableite, und dass die Löhne in den jeweiligen Kreisen, Industriezweigen oder den Firmen unterschiedlich seien, so der SP-Präsident.