Frauendiskriminierung in der Tschechischen Republik

Vladimir Spidla

Frauen bekommen in der Tschechischen Republik im Durchschnitt 28 Prozent weniger Gehalt als Männer, sie sind mehr von der Arbeitslosigkeit betroffen und sind in viel weniger Führungspositionen zu finden. Aus diesem Grunde liegt jetzt ein Dokument des Ministers für Arbeit und Sozialwesen Vladimir Spidla vor, das die Frauendiskriminierung mindern soll. Ein Bericht von Veronika Siskova.

Die Chancen für tschechische Frauen, in ihren Berufen Karriere zu machen oder eine Schlüsselposition zu erreichen, sind im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen immer noch geringer. Auch für gleiche Arbeit bekommen Frauen sehr oft weniger Geld.

Vladimir Spidla
Der Arbeits- und Sozialminister Vladimir Spidla versucht schon seit zwei Jahren, die Situation der Frauen zu verbessern. Jetzt legte er der Regierung ein Dokument vor, in welchem er vorschlägt, wie Frauendiskriminierung vermindert werden kann und was die einzelnen Ministerien dazu beitragen können.

Spidlas Vorschläge sind gesetzlich untermauert. Die Tschechische Republik hat sich nämlich durch die Unterzeichnung von mehreren internationalen Verträgen dazu verpflichtet, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen einzuhalten. Und auch die Forderungen der Europäischen Union sind diesbezüglich eindeutig.

Bis jetzt wurden aber die Aufgaben, die aus der Unterzeichnung entstehen, von den tschechischen Ämtern nur formal erfüllt und die Stellung der Frau hat sich nicht verbessert, in manchen Fällen hat sie sich sogar verschlechtert. So sank z. B. das Durchschnittsgehalt von Frauen von 77,2 Prozent eines durchschnittlichen Männergehaltes im Jahre 1996 auf 72,0 Prozent im Jahre 1998.

Trotzdem - die ersten Schritte in Richtung Gleichstellung von Männern und Frauen sind getan. Gesetzesnovellen zur Beschäftigungslage und zum Arbeitsgesetz verbieten nämlich die Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, verstärken die gleiche Behandlung von Männern und Frauen hinsichtlich ihrer beruflichen Leistung, führen Elternschafts- statt Mutterschaftsurlaub ein und verbieten sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Außerdem regeln die Gesetzesnovellen die Ansprüche der Arbeitnehmer für den Fall, dass die Gleichheitsprinzipien verletzt werden.

Doch laut Vladimir Spidla, dem Minister für Arbeit und Sozialwesen, reicht dies nicht aus. Seiner Meinung nach sollten alle Ressorts bei Gesetzesvorschlägen auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau achten. Deswegen schlägt vor, in jedem Ministerium eine Sonderabteilung einzuführen, die die Gesetzesvorschläge genau nach diesem Kriterium werten soll.

Ein weiterer Schritt soll die Schulung von ausgesuchten Beamten sein, die auf mögliche Formen der Frauendiskriminierung hinweisen soll. Laut Spidlas Dokument sollen Frauen alle Berufe offen sein, also auch die militärischen, denn der Frauenschutz ist seiner Meinung nach zu weit gefasst. Er sollte sich nur auf schwangere, stillende und Frauen direkt nach der Entbindung beziehen. Bleibt zu hoffen, dass Spidlas Vorschläge auf fruchtbaren Boden fallen, bis jetzt halten nämlich die Ministerien die Gleichberechtigung von Mann und Frau für ein Problem zweiten Ranges.

Autor: Veronika Siskova
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