Frist zur Wahl tschechischer EU-Abgeordnete für Ausländer ausgelaufen
Am Sonntag endete die Frist, zu der sich Bürger aus anderen EU-Ländern zur Wahl von tschechischen Abgeordneten für das Europäische Parlament anmelden konnten. Dies gilt allerdings nur für diejenigen Europäer, die mindestens seit dem 27. April ihren Wohnsitz in Tschechien gemeldet haben. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis konnten sie persönlich oder schriftlich beim zuständigen Gemeindeamt beantragen.