Europawahl 2009 – EU-Bürger können in Tschechien zur Urne schreiten

Foto: Europäische Kommission

In anderthalb Monaten, zwischen dem 4. und 7. Juni, gehen die Bürger aller 27 EU-Staaten zur Wahl. Sie wählen dann die 736 Abgeordneten des Europäischen Parlaments. EU-Bürger, die sich längerfristig in einem anderen EU-Staat aufhalten, haben dabei zwei Möglichkeiten. Sie können Abgeordnete ihres Herkunftslandes wählen. Sie können sich aber stattdessen auch von den Europaparlamentariern des Wohnsitzlandes vertreten lassen.

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Ein bisschen Behördengang ist dabei, wenn man als Bürger eines anderen EU-Staates tschechische Kandidaten zum Europaparlament wählen will. Pavel Ručka vom Amt des Stadtteils Prag 1 erläutert, wie es geht:

„Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen bei uns die Eintragung ins Wählerverzeichnis zur Europawahl beantragen. Dieser Antrag ist beim Gemeindeamt des Ortes zu stellen, in dessen Verwaltungsgebiet dieser Bürger im Einwohnerverzeichnis steht. Geschehen muss das spätestens 40 Tage vor der Wahl.“

Die Frist läuft also schon am 26. April um 16.00 Uhr ab. Um ins Wählerverzeichnis eingetragen zu werden, muss der EU-Bürger bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Pavel Ručka:

„Es gelten selbstverständlich die klassischen Wahlbedingungen. Der Wähler muss spätestens am zweiten Wahltag das 18. Lebensjahr erreichen, es darf kein Wahlhindernis vorliegen, und er muss schon mindestens 45 Tage lang in einem tschechischen Einwohnerverzeichnis eingetragen sein, das heißt seit spätestens 22. April 2009.“

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Da es noch kein einheitliches europäisches Wahlgesetz gibt, richten sich eine Reihe von Bestimmungen nach dem tschechischen Wahlrecht. Zum Beispiel das Wahlalter – es beträgt in Tschechien 18 Jahre – und auch der Wahltermin. In Tschechien können die Wähler den Urnengang an zwei Tagen absolvieren: am 5. und 6. Juni. Die Wahl wird aber sicher nicht leicht sein. Das tschechische Innenministerium hat insgesamt 33 Parteien und Gruppierungen zur Wahl zugelassen.

Das Wahlrecht darf selbstverständlich nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Wer im Wohnsitzland Tschechien seine Stimme abgibt, darf in seinem Herkunftsland nicht mehr wählen. Dafür sorgen auch die tschechischen Behörden. Pavel Ručka:

„Wenn sich ein Bürger eines anderen EU-Staates zur Europawahl registrieren lässt, werden seine Personalien in das Herkunftsland geschickt, und dieses sorgt dafür, dass der Bürger aus dem dortigen Wählerverzeichnis gestrichen wird.“

Außerdem muss der Wähler eine dementsprechende Erklärung unterschreiben.

Die Wahllokale sind in Tschechien am Freitag, den 5. Juni, von 14.00 bis 22.00 Uhr, und am Samstag, den 6. Juni, von 8.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.