Gericht: EU-Bürger mit vorübergehender Aufenthaltsgenehmigung dürfen an Kommunalwahl in Tschechien teilnehmen

Bei der bevorstehenden Kommunalwahl in Tschechien dürfen auch Bürger anderer EU-Staaten ihre Stimme abgeben, falls sie eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung hierzulande haben. Es folgt aus dem Beschluss des Kreisgerichts in Brünn vom Freitag. Bisher war die Teilnahme an der Kommunalwahl nur für Ausländer mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung möglich. Gegen das Gerichtsurteil ist keine Berufung möglich. Das Kreisgericht befasste sich mit einer konkreten Klage eines Slowaken, der die Eintragung in die Wahlliste in Brünn beantragt hatte und zurückgewiesen worden war.

Ein EU-Grundsatz ermöglicht, dass EU-Bürgern, die in einem anderen Mitgliedstaat der Union leben, sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht an ihrem ausländischen Wohnort bei Kommunalwahlen einzuräumen ist. Eine tschechische Regelung, die für Ausländer strengere Bedingungen für die Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung als für tschechische Bürger stelle, sei diskriminierend und widerspreche diesem Grundsatz, stellte das Gericht in Brünn fest.