Gericht spricht Mondstaubproben der tschechischen Akademie der Wissenschaften zu
Die tschechische Akademie der Wissenschaften ist die rechtmäßige Besitzerin von Mondstaubprobensowjetischer Weltraummissionen. Dies hat der Oberste Gerichtshof in Brno / Brünn in einem ungewöhnlichen Rechtsstreit entschieden. Die Mondstaubproben gelangten in den 1970er Jahren dank einer internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit der Sowjetunion in die Tschechoslowakei. Sie blieben jedoch im Besitz der Familie der Forscherin, die sie damals von ihren sowjetischen Kollegen im Namen der Akademie übernommen hatte. Die Akademie erfuhr erst 2020 davon, im Zusammenhang mit einem Antrag auf eine Ausfuhrgenehmigung. Sie reichte Klage ein, der die Prager Gerichte stattgaben. Die Berufung, die die Tochter der Forscherin einreichte, wurde vom Obersten Gerichtshof nun zurückgewiesen. Die Entscheidung wurde in der Datei des Obersten Gerichtshofs veröffentlicht.
Laut der Sprecherin des Gerichtshofs wird mit der Entscheidung ein außergewöhnlicher Rechtsstreit um eines der wertvollsten wissenschaftlichen Materialien abgeschlossen, das sich auf dem Gebiet Tschechiens befindet. Gleichzeitig wird der Sprecherin zufolge bestätigt, dass wissenschaftliche Artefakte, die für Forschungsinstitutionen erworben wurden, nicht ohne weiteres als Privateigentum nur aus dem Grund betrachtet werden können, dass sie einem konkreten Forscher anvertraut wurden. Der Streit betraf konkret das Material, das in den Jahren 1970 bis 1976 von den sowjetischen Sonden Luna 16, Luna 20 und Luna 24 gewonnen wurde.