Gericht: Tschechisches Arbeitsgesetz gilt auch für nach ausländischem Recht geschlosse Verträge
Das tschechische Arbeitsgesetzbuch schützt ausländische Arbeitnehmer in Tschechien auch dann, wenn der Vertrag mit dem Arbeitgeber nach dem Recht eines anderen Staates geschlossen wurde. In diesem Sinne bestätigte das Verfassungsgericht (ÚS) am Montag ein früheres Urteil des Obersten Gerichtshofs. Somit wurde eine Verfassungsbeschwerde des in den Streit verwickelten US-Rundfunksenders Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) abgewiesen.
Der vom US-Kongress finanzierte Radiosender hatte lange Zeit Arbeitsverträge nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten und des Bundesdistrikts Washington aufgesetzt. Im vergangenen Jahr kam der Oberste Gerichtshof nach einem Rechtsstreit mit einem entlassenen Angestellten zu dem Schluss, dass diesem bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht aufgrund der Wahl des „anwendbaren Rechts“ der Schutz durch die Bestimmungen des tschechischen Arbeitsgesetzbuches vorenthalten werden dürfe.