Oberster Gerichtshof: Tschechien verstößt grob gegen EU-Recht zu Vorratsdatenspeicherung
Die tschechischen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen langfristig und auf besonders grobe Weise gegen EU-Recht. Dies hat der Oberste Gerichtshof in Brno / Brünn in seinem Urteil zu einem konkreten Streitfall am Donnerstag festgestellt.
Das oberste Zivilgericht Tschechiens wies mit seinem Urteil eine Revision des Ministeriums für Industrie und Handel zurück. Das Ressort muss sich daher beim Journalisten Jan Cibulka dafür entschuldigen, dass in sein Recht auf Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten eigegriffen wurde.
In dem Streit ging es um die Vorratsdatenspeicherung. Wie der Senatsvorsitzende im Obersten Gerichtshof, David Vláčil, mitteilte, ließen sich aus den in Tschechien gespeicherten Daten elektronischer Kommunikationsdienste auch „konkrete Schlüsse auf das Privatleben von Menschen“ ziehen. Das verstößt laut dem Urteil gegen die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union und gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Die EU-Vorratsdatenspeicherung erlaubt, bis zu sechs Monate lang solche Angaben aufzuheben, aus denen hervorgeht, wer wann mit wem kommuniziert hat. Polizei und Nachrichtendienste können dann für ihre Ermittlungen diese Daten bei den Internetprovidern abrufen. Nicht zulässig ist hingegen die Speicherung von Inhalten aus dem Telefon- und elektronischen Schriftverkehr. Genau das erlauben aber laut dem Obersten Gerichtshof die tschechischen Gesetze. Und dagegen wandte sich Cibulka mit seiner Klage.
Die Eingabe des Journalisten war zunächst vom Amtsgericht für den ersten Prager Stadtbezirk und dem Prager Stadtgericht abgewiesen worden. Cibulka ging jedoch in Berufung vor den Obersten Gerichtshof. Dieser entschied, dass der tschechische Staat – anders als dies die unteren Instanzen begründet hatten – durchaus für die Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht verantwortlich sei. Im Folgenden erkannten die unteren Instanzen die Klage von Cibulka an und sprachen ihm das Recht auf Entschädigung zu. Dagegen ging dann das Ministerium für Industrie und Handel in Revision – und ist nun damit gescheitert.
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