AI Act der EU: Tschechien bringt strengere Regeln für Nutzung Künstlicher Intelligenz auf den Weg
In Tschechien soll es künftig strengere Regeln für die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) geben. Damit will man auf eine Verordnung der EU reagieren. Wie genau das Gesetz hierzulande aussehen wird, ist aber noch ungewiss.
Eine Verordnung der Europäischen Union soll künftig die Verwendung Künstlicher Intelligenz regeln. Der sogenannte „AI Act“ muss auch in tschechisches Recht implementiert werden. Er sieht vier Risikostufen vor. Verboten wird etwa die Nutzung von KI zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung. Auch die Videoüberwachung mit Gesichtserkennung wird untersagt, ebenso wie die Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder Social Scoring, also die Vergabe von Punkte für das soziale Verhalten von Menschen.
In die zweithöchste Risikokategorie fallen Banken und Finanzinstitutionen, aber auch kritische Infrastruktur wie Verkehrsbetriebe und Gesundheitseinrichtungen. Die dritte Stufe betrifft etwa den Kontakt zwischen Kunden mit Chatbots: Künftig müssen die Anwender vorab auf die Nutzung von KI hingewiesen werden. Keine Auflagen sind hingegen etwa für Spamfilter oder die digitale Rechtschreibprüfung vorgesehen.
Lukáš Benzl ist Leiter des Tschechischen Verbandes für Künstliche Intelligenz. Zu den künftigen Verpflichtungen für Behörden und Firmen sagte er in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks:
„Es ist ein großes Maß an Transparenz erforderlich. Mit der Verordnung wird auch gefordert, dass jeder Mitarbeiter, der KI verwendet, darüber Bescheid weiß und die Folgen der Systeme abschätzen können muss.“
Jan Tomíšek, Anwalt der Kanzlei Rowan Legal, empfiehlt deshalb, dass Ämter und größere Firmen neue Posten schaffen, die sich dezidiert mit den anstehenden Aufgaben befassen:
„Das ist nicht zwingend erforderlich, wir halten es aber für praktisch. Deshalb raten wir, dass eine Person den Überblick über alle Anwendungsfälle von Künstlicher Intelligenz in der Organisation behält. Sie sollte auch einordnen können, welche Pflichten mit welchen KI-Systemen einhergehen.“
Die EU-Verordnung tritt im August kommenden Jahres in Kraft, und bald darauf sollte Tschechien die Vorgaben dann auch in hiesiges Recht umgewandelt haben. Das Ministerium für Industrie und Handel will dabei keine zusätzlichen Aspekte in das geplante Gesetz aufnehmen, um überbordende Bürokratie zu vermeiden. Und das Ressort erwägt auch, Änderungen auf europäischer Ebene anzuregen. Jan Kavalírek (Top 09) ist stellvertretender Handelsminister und sagte im Tschechischen Rundfunk:
„Uns geht es vor allem darum, dass die Regeln nicht noch strenger werden. Denn diese Tendenzen gibt es bereits. So liegt uns ein Empfehlungspapier vor, das deutlich über die Anforderungen der europäischen KI-Verordnung hinausgeht.“
Zdeněk Zajíček (Bürgerdemokraten) ist Präsident der tschechischen Handelskammer (HK ČR). Seiner Ansicht nach muss auf europäischer Ebene noch festgelegt werden, wer die KI-Verordnung kontrollieren wird. Hierzulande soll diese Aufgabe dem Tschechischen Telekommunikationsamt (ČTÚ) obliegen – laut Zajíček eine gute Wahl.
„Das Telekommunikationsamt will immer vorausschaubar handeln. Deshalb finden regelmäßige Konsultationen mit Firmen statt, bei denen diese informiert werden, was sie im Falle eines Gesetzesverstoßes erwartet. Mitunter werden auch harte Sanktionen verhängt, das ist dann aber keine Überraschung mehr.“
Das Industrieministerium hat nun bereits einen groben Entwurf des Gesetzes erstellt, der noch von der tschechischen Regierung abgesegnet werden muss. Dass das Dokument aber noch vom derzeitigen Kabinett durch das Abgeordnetenhaus gebracht wird, ist unwahrscheinlich. Im Herbst finden hierzulande nämlich Parlamentswahlen statt. Die umfragenstärkste Partei Ano hat zwar keine grundlegenden Probleme mit der KI-Verordnung. Der stellvertretende Parteivorsitzende Karel Havlíček warnt aber vor einer Überregulierung. Und er kritisiert die Wahl des Telekommunikationsamtes als Kontrollstelle, denn die Behörde hat ihm zufolge keine ausreichenden Kapazitäten für die neuen Aufgaben. Die Einhaltung der KI-Verordnung solle deshalb direkt das Industrieministerium überwachen, so Havlíček.







