Gericht verurteilt Bildhauer Černý wegen Beleidigung von Ex-Nationalgaleriechef Knížák
Der Bildhauer David Černý soll dem ehemaligen Leiter der tschechischen Nationalgalerie Milan Knížák 100.000 Kronen (3700 Euro) Schmerzensgeld wegen einer Beleidigung zahlen. Dies hat der Berufungssenat des Prager Obergerichts entschieden und damit einen Einspruch des Künstlers abgewiesen. Černý hatte Knížák in einem Dokumentarfilm des öffentlich-rechtlichen Tschechischen Fernsehens beleidigt, der Film war 2011 ausgestrahlt worden. Die zuständige Richterin wertete den von Černý verwendeten Ausdruck als grob und erklärte, eine bloße Entschuldigung könne in dem Fall nicht ausreichen. David Černý ist im Ausland 2009 wegen seiner umstrittenen Skulptur für die tschechische EU-Ratspräsidentschaft bekannt geworden.