Gerichtsurteil: Ärztin Stehlíková muss sich nicht bei Ex-Staatspräsident Zeman entschuldigen

Die Ärztin und ehemalige Menschenrechtsministerin Džamila Stehlíková muss sich nicht bei dem Ex-Staatspräsidenten Tschechiens Miloš Zeman wegen ihrer Äußerungen während seines Krankenhausaufenthaltes entschuldigen. Eine entsprechende Klage Zemans hat das Stadtgericht Prag am Donnerstag rechtskräftig abgelehnt. Das gleiche gilt für Zemans Schadensgeldforderung von einer Million Kronen (40.000 Euro), die an den Fonds für gefährdete Kinder gehen sollte.

Stehlíková hatte sich im Oktober 2021 öffentlich über Zemans damaligen Gesundheitszustand geäußert. Der Präsident lag in diesem Zeitraum 46 Tage im Krankenhaus, ohne dass es eine offizielle Stellungnahme zu seinem Befinden gab. Stehlíková sprach damals von einem Delirium tremens sowie von schweren Hirnschäden und Stoffwechselstörungen aufgrund einer alkoholbedingten Leberzirrhose. Schon im Mai dieses Jahres hatte das Gericht im 3. Prager Stadtbezirk konstatiert, dass der Wahrheitsgehalt von Stehlíkovás Einschätzung belegt sei. Das Berufungsgericht hat sich dem am Donnerstag angeschlossen.