Gesetz gegen Geldwäsche liegt

Am Montag wird sich die tschechische Regierung mit einem neuen Gesetz gegen die Legalisierung der Erträge aus kriminellen Tätigkeiten und der Finanzierung des Terrorismus befassen. Die Gesetzesvorlage gegen die so genannte Geldwäsche sieht vor, dass bei einer Transaktion, die 1000 Euro, rund 27.000 Kronen übersteigt, alle Beteiligten ihre Identität angeben müssen. Aufgrund der bisher gültigen Vorschriften sind Bankhäuser verpflichtet, Personendaten erst oberhalb der Summe von 100.000 Kronen zu verlangen.