Gesetzvorschlag: Private Waffenbesitzer sollen Terroristen erschießen dürfen
Als Reaktion auf terroristische Angriffe wie in Berlin oder Nizza soll in Tschechien das Waffengesetz gelockert werden. Innenminister Chovanec will privaten Besitzern das Recht geben, auch bei staatsbedrohenden Akten ihre Waffe zu gebrauchen. Diese Regelung soll zudem in der Verfassung verankert werden.
Mit dem Gesetz soll – wie in den USA – das Recht zum Schusswaffengebrauch in der Verfassung verankert werden. Und zwar nicht nur zum Selbstschutz, sondern um allgemein „Leben, Gesundheit und Eigentum“ zu verteidigen. Auf diese Weise könnten Waffenbesitzer zur „Sicherstellung der inneren Ordnung, Sicherheit und territorialen Integrität“ des Landes beitragen, heißt es. Genaueres soll dann in weiteren Gesetzen geregelt werden.
Politiker unterschiedlicher Couleur begrüßen den Vorschlag. So zum Beispiel der Abgeordnete Martin Lank von der rechtspopulistischen Partei Úsvit, er ist Mitglied des Sicherheitsausschusses:„Die Polizei kann nicht überall sein. Und wenn etwas passiert, dann dauert es mehr als nur einige wenige Minuten, bis die Sicherheitskräfte da sind. In solchen Fällen können aber einige wenige Minuten bereits eine Rolle spielen. Dabei geht es nicht nur um private Waffenbesitzer, sondern auch um Polizisten, die gerade nicht im Dienst sind. Auch sie sollen ihre Dienstwaffe bei sich tragen dürfen.“
Positiv äußerte sich auch zum Beispiel der Vorsitzende des Sicherheitsausschusses, der Sozialdemokrat Roman Váňa. Politiker wie er weisen immer gerne darauf hin, wie wenige tödliche Schusswaffendelikte es in Tschechien gibt. Die Begründung lautet meist: Die Regeln für den Waffenbesitz seien sehr streng. Tatsächlich aber liegt auch einfach die Zahl der Waffen unter der etwa in Deutschland oder Österreich. Hierzulande sind es acht Waffen je Hundert Einwohner, in Deutschland und Österreich hingegen etwa 30.
Wie auch immer dies andere tschechische Politiker sehen: Chovanec braucht im Parlament jedenfalls große Unterstützung, damit sein Vorschlag durchkommt. Für eine Verfassungsänderung ist die Zustimmung von mindestens drei Fünftel aller Abgeordneten und drei Fünftel aller anwesenden Senatoren nötig.Juristen bezweifeln indes, dass sich der Innenminister mit einem Verfassungsgesetz wirklich gegen eine EU-Richtlinie stellen kann.
„Wie in der Vergangenheit dürfte sich letztlich auch in diesem Fall zeigen, dass europäisches Recht über dem Verfassungsrecht Tschechiens und anderer EU-Staaten steht“, so Jan Kudrna von der Prager Karlsuniversität.