Gesetz soll "Führerschein-Tourismus" nach Tschechien einschränken

Im Kampf gegen den "Führerschein-Tourismus" von Deutschen nach Tschechien hat das Parlament in Prag am Mittwoch einer weiteren Novelle des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Danach erhält ein Fahrschüler die tschechische Fahrerlaubnis nur dann, wenn er hierzulande einen festen Wohnsitz nachweisen kann. Das Gesetz soll am 1. Juli 2006 in Kraft treten und muss noch von Staatspräsident Vaclav Klaus unterzeichnet werden. Tschechischen Medien zufolge hatten seit dem EU-Beitritt des Landes am 1. Mai 2004 viele Deutsche, die in ihrer Heimat mit Fahrverbot belegt sind, diese Sperre mit einem in Tschechien erworbenen Führerschein umgangen.