Probleme sind dazu da, um gelöst zu werden. Dazu muss man in bestehende Normen eingreifen und Veränderungen vornehmen. Eine solche sollte das jüngst vom tschechischen Abgeordnetenhaus verabschiedete neue Verkehrsgesetz bringen. Doch dieses wurde in seiner jetzigen Form am Mittwoch vom Senat an das Unterhaus zurückgewiesen. Weshalb, dazu mehr von Lothar Martin.
ODS-Senatorin Sona Paukrtova und Verkehrsminister Milan Simonovsky (Foto: CTK)
Sind Sie öfters mit ihrem Wagen auf mitteleuropäischen Autobahnen und Schnellstraßen unterwegs? Dann wird ihnen sicher schon folgendes aufgefallen sein: Egal, ob Sie nun in Dänemark, den Benelux-Ländern oder der Schweiz verkehren, die stark überwiegende Anzahl der Autofahrer hält sich an die landesübliche Geschwindigkeitsbegrenzung, Drängler und notorische Raser kann man mit der Lupe suchen. In Deutschland ist das anders, weil es keine Begrenzung gibt. Und in Tschechien? Hier darf man auf den Autobahnen maximal 130 km/h fahren, doch kaum einer hält sich daran. Nur eines von vielen Problembereichen, die im tschechischen Straßenverkehr anzutreffen sind. Um diese endlich gezielt anzugehen, hatte das Prager Abgeordnetenhaus Ende Juni nach langem harten Ringen eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) verabschiedet, deren Bestandteil auch das Strafpunkte-System ist und die ab dem 1. Juli 2006 in Kraft treten sollte. Ein Schritt nach vorn, könnte man meinen, angesichts der im europäischen Vergleich überproportional hohen Anzahl an Unfällen und Verkehrstoten in Tschechien. Doch kein Brett ist hierzulande so dick, als das nicht noch an ihm gesägt werden könnte. Und daher ist es schon nicht mehr verwunderlich, dass der von der oppositionellen Demokratischen Bürgerpartei (ODS) dominierte Senat dieses Gesetz auf seiner Sitzung am Mittwoch abgelehnt und wieder an die untere Kammer des Parlaments zurückgewiesen hat. Man sei, so die ODS-Senatorin Sona Paukrtova, nicht einverstanden damit, dass man für das Fahren mit 0,3 Promille Alkohol im Blut drei Strafpunkte, für das Überschreiten dieser Grenze aber gleich sieben Punkte erhalten soll. Oder aber das Strafmaß von drei Punkten für verursachte Unfälle mit einem Schaden von bis zu 50.000 Kronen solle auch für Unfälle gelten, die diese Schadenshöhe überschreiten. Erwartungsgemäß richtete sich die Unzufriedenheit der Senatoren auch gegen das Überholverbot von Lastkraftwagen auf der Autobahn. Dazu äußerte Sona Paukrtova:
Illustrationsfoto: Jana Šustová, Radio Prague International
"Das Überholverbot der Lkw auf Autobahnen wurde aufgehoben im Zusammenhang damit, dass wir die minimale Geschwindigkeit für das Befahren der Autobahnen auf 80 km/h festgelegt haben. Daher meine ich, dass es auch ohne das Verbot zu keinen größeren Problemen kommen wird, weil zum Beispiel die Avia-Fahrzeuge, die nur 60 km/h erreichen, die Autobahn nicht benutzen dürfen."
Doch auch solche Vorschläge wie die Erhöhung der maximalen Strafpunktzahl von 12 auf 18 Punkte, nach deren Erreichen der Führerschein für ein Jahr eingezogen wird, oder die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen StVO um ein weiteres halbes Jahr zählen zu den Gegenvorschlägen, die der Senat mit der Zurückweisung dieser Gesetzvorlage verknüpft hat. Vorschläge, die Verkehrsminister Milan Simonovsky auf die Palme treiben:
"Einige der Änderungsvorschläge sind sowohl für das Abgeordnetenhaus als auch für mich nur sehr schwer annehmbar. Insbesondere das Hinausschieben des Inkrafttretens des Gesetzes auf den 1. Januar 2007 ist für mich unverständlich. Wahrscheinlich hängt das bereits mit einigen Vorstellungen zu den Wahlen zusammen. Das ist schade, denn das neue Gesetz brauchen wir schon jetzt in der Praxis".
Das Abgeordnetenhaus muss sich nun noch einmal endgültig mit der neuen StVO befassen. Das wird frühestens ab dem 16. August der Fall sein.