Gesetz zum Staatsdienst soll durch gängiges Arbeitsrecht geregelt werden
Auf seiner Sitzung am Mittwoch wird sich das tschechische Kabinett mit dem Vorschlag befassen, das Inkrafttreten des Gesetzes zum Staatsdienst noch einmal um zwei Jahre zu verschieben. Durch das Gesetz, das andernfalls ab Januar 2009 in Kraft treten würde, verlören zehntausende Staatsbeamte eine ganze Reihe von Vergünstigungen. Innenminister Ivan Langer hatte bereits vor einem Jahr angekündigt, die gesetzliche Norm, deren Gültigkeit in den letzten fünf Jahren bereits drei Mal ausgesetzt wurde, durch eine überarbeitete Version zu ersetzen. Im Rahmen des vorgesehenen Gesetzes soll die Stellung der Staatsbediensteten vor allem durch das gängige Arbeitsrecht geregelt werden.