Hausarrest und Fußfessel sollen Gefängnisse und Budget entlassen

Die tschechischen Gefängnisse sind überfüllt. Über diesen Umstand wird hierzulande bereits seit einigen Jahren diskutiert. Der Ausbau der Kapazitäten hinkt insbesondere in Zeiten leerer Kassen hinterher und Versuche, mehr Gelder für die Gefängnisverwaltung zu erhalten, haben bereits Jiří Pospíšil um seinen Posten als Justizminister gebracht. Sein Nachfolger Pavel Blažek hat am Dienstag daher einen Plan vorgestellt, um die Zahl der Gefangenen zu reduzieren und Kosten einzusparen.

Prager Gefängnis Pankrác | Foto: Filip Jandourek,  Tschechischer Rundfunk
23.200 Menschen sind derzeit in der Tschechischen Republik inhaftiert. Dies stellt die Gefängnisverwaltung vor einige Probleme, denn die Kapazitäten liegen eigentlich nur bei 20.700 Personen. Das Erstaunliche dabei: Die Zahl der Haftanstalten steigt seit 2002 kontinuierlich an, doch das Justizressort hat das Problem bislang nicht in den Griff bekommen Am Dienstag gingen die Spitzen des Ministeriums mit neuen Ideen an die Öffentlichkeit. Der stellvertretende Minister Daniel Volák erläuterte die Grundzüge:

„Das Justizministerium hat einen Plan entwickelt, um die tschechischen Gefängnisse zu entlasten. Der Plan besteht aus drei Komponenten: legislativen Änderungen, einer Erhöhung der Unterbringungskapazitäten und der vermehrten Nutzung alternativer Strafvollzugsmethoden und der elektronischen Überwachung.“

Zu den legislativen Änderungen gehören zum Beispiel die Bestrafung leichterer Vergehen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und die Verkürzung diverser Haftstrafen für Ersttäter, falls diese nur leichte Verstöße begangen haben. Hauptsächlich aber stützen sich die Pläne des Ministeriums auf die Ausweitung des Hausarrests, der mittels einer elektronischen Fußfessel überwacht wird. Nun soll es auch den Gefängnisdirektoren ermöglicht werden, eine Haftstrafe nach der Hälfte der verbüßten Zeit in einen Hausarrest umzuwandeln, in Ausnahmefällen sogar nach einem Drittel der Strafe.

Daniel Volák
Die Möglichkeit, Hausarrest statt einer Haftstrafe zu verhängen, habe dem Staat seit seiner Einführung im Jahr 2010 Einsparungen von 73 Millionen Kronen (2,9 Millionen Euro) eingebracht. Allerdings hatte sich die Gefängnisverwaltung lange nicht für ein bestimmtes elektronisches Überwachungssystem entscheiden können. Das Ministerium hat die Tests nun forciert, so Volák:

„Gemeinsam mit der Bewährungshilfe haben wir ein Experiment mit 25 zu Hausarrest Verurteilten durchgeführt. Unser Ziel war es, an dieser kleinen Versuchsgruppe vor allem die technische Eignung der Fußfessel auszuprobieren, für die wir uns entschieden haben. Darüber hinaus wollten wir wissen, ob die Technik sicher genug ist, um in den normalen Betrieb zu gehen. Es scheint, dass die Fußfessel nicht einfach zu überwinden ist. Und natürlich wollten wir die finanziellen Kosten abschätzen.“

Die Technologie, für die sich das Ministerium entschieden hat, sei erfolgreich in 16 europäischen Ländern im Einsatz und auch in Übersee verbreitet, erklärte Volák. Und die finanziellen Vorteile seien überragend, wie der Beamte vorrechnete:

„Ein Gefangener in Hausarrest kostet bei elektronischer Überwachung 165 Kronen täglich, während ein zu Freiheitsentzug verurteilter Gefangener in einem Gefängnis den Staat etwa 1000 Kronen täglich kostet.“

Neben dem Hausarrest mit elektronischer Überwachung sollen aber auch die Sicherheitseinstufungen der tschechischen Gefängnisse verringert werden. Derzeit gibt es vier verschiedene Stufen, künftig soll es nur noch zwei geben. Dafür sollen innerhalb einer Haftanstalt verschiedene Bereiche für die unterschiedlichen Straftäter eingerichtet werden. Insgesamt erhofft sich die Gefängnisverwaltung von den Maßnahmen eine langfristige Reduzierung der Häftlinge auf etwa 17.000. Ob diese Pläne umgewandelt werden, wird aber der Gesetzgeber entscheiden müssen. Den Gefängnisdirektoren die Umwandlung von Strafen in Hausarreste zu erlauben, wird nämlich eine Gesetzesnovelle erfordern. Und der Senat hat bereits einmal den Versuch abgeschmettert, leichte Straftaten durch den Entzug der Fahrerlaubnis zu ahnden.