Prager Gericht hebt Vorschrift zur Selbstisolation nach Rückkehr aus dem Ausland auf

Das Prager Stadtgericht hat den Teil der Vorgaben des tschechischen Gesundheitsministeriums aufgehoben, mit dem bei der Rückkehr aus einem Land mit hohem Corona-Risiko eine Selbstisolation vorgeschrieben wird. Diese Meldung des Nachrichtenportals „Česká justice“ (Tschechische Justiz) hat am Freitag ein Gerichtssprecher gegenüber der Presseagentur ČTK bestätigt. Der Vorschrift nach kann die Selbstisolation frühestens ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test abgeschlossen werden und dauert ansonsten 14 Tage.

Die Klägerin hat argumentiert, dass das tschechische Recht das Instrument der Selbstisolation nicht kenne. Vielmehr ähnele es dem Hausarrest, der aber nur nach einer Straftat verhängt wird. Im Gesetz zur öffentlichen Gesundheit sei nur von Isolation oder Quarantäne die Rede. Das Ministerium hat nun Zeit, diese Maßnahme entsprechend anzupassen, ansonsten wird sie zum 1. November gestrichen.