Anpassung der Corona-Maßnahmen in Tschechien: Kürzere Quarantäne, Testpflicht in Firmen
Die tschechische Regierung hat am Mittwoch erneut Anpassungen bei den Corona-Maßnahmen vorgenommen. Demnach wird die Quarantänedauer zwar deutlich verkürzt, in den Firmen aber wieder die Testpflicht eingeführt.
Ab kommenden Dienstag gilt in Tschechien eine kürzere Isolationszeit für Corona-Neuinfizierte. Premier Petr Fiala (Bürgerdemokraten) sagte auf der Pressekonferenz am Mittwoch:
„Auf Grundlage von Erfahrungen aus dem Ausland ist es möglich und nötig, die Quarantäne- und Isolationszeit nun auf fünf Tage zu reduzieren.“
Bisher galt hierzulande eine Frist von 14 Tagen. Erneut wird ab Dienstag auch die Quarantänepflicht nach einem Risikokontakt mit einer infizierten Person eingeführt. Diese gilt dann ebenso für Menschen, die geimpft oder genesen sind.
Eine Verkürzung der Quarantänezeit ist laut Gesundheitsminister Vlastimil Válek (Top 09) wichtig, weil ein zu großer Ausfall von Arbeitskräften den Gang der Wirtschaft bedrohen könnte. Wie die vorbeugende Quarantäne für Kontaktpersonen beendet wird, erklärte Váleks Staatssekretär Josef Pavlovic:
„Am Ende der Quarantäne muss dann nicht mehr, wie bisher, ein PCR-Test durchgeführt werden. Dieser ist nur nötig, wenn Symptome auftreten. In dem Falle müssen wir herausfinden, um welche Virusmutation es sich handelt.“
Das einfache Auslaufen der Quarantänezeit kritisiert Petr Smejkal. Der Epidemiologe und Leiter der fachbereichsübergreifenden Expertengruppe MeSES schlägt vielmehr vor, nach den geforderten fünf Tagen noch einen Antigen-Test durchzuführen. Eine gewisse Sicherheit vor weiteren Ansteckungen sei aber dadurch gegeben, dass nach der Quarantäne- oder Isolationszeit der Betroffene noch fünf Tage lang in der Öffentlichkeit eine FFP2-Maske tragen müsse, so Smejkal. Weiter kommentierte er in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks:
„Diese Debatte wird derzeit auch in den USA geführt. Das dortige Zentrum für Krankheitskontrolle befürwortet ebenfalls eine Beendigung der Isolation ohne Test. Daher ist es auch gut, dass wir diese Debatte auf Weltniveau führen und diese Ansicht ebenfalls im Westen zu finden ist. Sie ist also keine tschechische Besonderheit.“
Die Regierungsbeschlüsse vom Mittwoch beinhalten auch die Wiedereinführung verpflichtender Corona-Tests in Firmen. Diese sollen ab 17. Januar zweimal wöchentlich beziehungsweise alle drei bis fünf Tage absolviert werden. Eingesetzt werden dabei, wie schon im vergangenen Jahr, Antigen-Tests. Fällt ein Abstrich positiv aus, bestehe eine Meldepflicht, so Minister Válek:
„Der Arbeitgeber gibt die Namen der positiv Getesteten an das Kreisgesundheitsamt weiter. Dort werden alle Infizierten im System erfasst, damit wir einen genauen Überblick haben über die Verbreitung der Infektionen. Wir werden sehr sorgfältig verfolgen, wie sich die Omikron-Variante entwickelt. Wir erwarten, dass diese Maßnahme maximal drei Wochen dauern wird.“
Im Moment gilt eine Testpflicht in Tschechien nur für Arbeitnehmer, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Innenminister Vít Rakušan (Bürgermeisterpartei Stan) hat als Leiter des Zentralen Krisenstabes bereits die wichtigsten Infrastruktureinrichtungen des Landes aufgefordert, interne Krisenpläne vorzubereiten für den Fall, dass die Tests eine hohe Positivrate aufweisen werden.
Gesundheitsminister Válek trifft sich schon am Freitag wieder mit Pandemie-Experten, um eine weitere Anpassung der Corona-Maßnahmen im Falle einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage zu besprechen.