Jugendschutz: Rauchverbot und Einschränkungen für Alkoholverkauf

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Das tschechische Gesundheitsministerium möchte Kinder und Jugendliche verstärkt vor Rauschmitteln schützen. Dazu stellte der Ressortleiter Leoš Heger am Dienstag einen neuen Gesetzesentwurf der Öffentlichkeit vor. In der Vorlage findet sich sowohl ein Rauchverbot in Gaststätten, als auch neue Regelungen zum Alkoholausschank.

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Seinen Gesetzesvorstoß begründete der Gesundheitsminister mit dem Koalitionsvertrag. Dort sei festgeschrieben, die gesundheitliche Situation der Bevölkerung verbessern zu wollen:

„Die Ursachen, warum wir ein neues Gesetz zum Schutz vor Schäden durch den Genuss von Tabak, Alkohol und anderen Suchtmitteln einbringen, sind vielfältig: einer ist, dass alle statistischen Angaben der letzten Jahre zeigen, dass die Tschechische Republik beim gesunden Lebensstil und bei den Suchtmittel schlecht dasteht.“

Etwa die Hälfte aller 13-Jährigen und drei Viertel der 15-Jährigen in Tschechien hat bereits einmal an einer Zigarette gezogen, und etwa 20 Prozent der 15-Jährigen sind regelmäßige Raucher. Daher sollen vor allem die Jugendlichen so lange wie möglich vor dem Rauchen geschützt werden. Das Gesetz diene aber nicht nur dem Schutz der jungen Generation, wie Heger erklärte:

„Ein wichtiger Aspekt des Kampfes gegen die Abhängigkeit und gegen das Rauchen ist der Schutz der Nichtraucher. Diejenigen, die bereits rauchen und ihre Gesundheit selbst zu Grunde richten sind nur schwer von dieser Gewohnheit abzubringen. In erster Linie muss daher darauf geachtet werden, das Risiko bei denjenigen zu mindern, die nicht rauchen. Wenn Sie sich den Zustand vor 30 Jahren anschauen, dann waren die Menschen viel mehr dem Tabakrauch ausgesetzt als heute. Diese positive Entwicklung möchte das Gesetz weiter voranbringen.“

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Aber auch gegen den Alkoholgenuss der Jugendlichen möchte das Gesundheitsministerium etwas unternehmen. Alkoholische Getränke sollen nicht mehr an Ständen und Automaten zu kaufen sein und Wirte können zu hohen Geldstrafen verurteilt werden, wenn sich in ihren Räumlichkeiten betrunkene Minderjährige aufhalten. Dazu soll mindestens ein alkoholfreies Getränk billiger als das preiswerteste Bier sein – eine Regelung, die es in Deutschland schon seit 2001 gibt. So soll jungen Menschen, die gar keinen Alkohol trinken wollen, eine Alternative geboten werden. Václav Stárek ist Vorsitzender des tschechischen Gaststätten- und Hotelverbandes:

Václav Stárek  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
„Das ist unserer Meinung nach eine völlig unsinnige Regelung, die nichts erreichen wird. Junge Leute gehen schließlich in eine Kneipe, um dort ein Bier zu trinken. Ich rede nicht von Minderjährigen, die sollten selbstverständlich nichts bekommen. Diese Regelung wird den Konsum von Alkohol nicht verringern.“

Stárek machte aber auch klar, dass er diese Gesetzesvorlage als Angriff auf die freie Marktwirtschaft betrachte:

„Die derzeitige Regierung unternimmt Alles, um die Unternehmer hierzulande an der Ausübung ihrer Tätigkeit zu hindern. Nehmen wir die erneute Anhebung der Mehrwertsteuer, oder das vorherige Verkaufsverbot von Alkohol: Ursache war eine Vernachlässigung der Kontrollen des Staates. Er hat den Alkohol-Schwarzmarkt lange Zeit ignoriert. Und für all das will der Staat den Unternehmern die Verantwortung übertragen. Das machen wir nicht mit. Ich denke, wir werden gegen dieses neue Gesetz juristisch vorgehen, nicht nur auf nationaler sondern auch auf europäischer Ebene.“

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Bis es dazu kommt, wird es aber noch dauern. Das Gesundheitsministerium möchte, dass die neuen Regelungen im Jahr 2014 in Kraft treten. Bis dahin aber muss die Vorlage durch alle gesetzgebenden Instanzen – und da jeder Abgeordnete das Recht auf Änderungsvorschläge hat, wird die endgültige Fassung wohl noch anders aussehen.