Justizministerium empfiehlt drei Begnadigungen, Präsident lehnt sie ab

Die Bearbeitung von Begnadigungsgesuchen an das Staatsoberhaupt erfolgt seit genau einem Jahr nicht mehr in der Präsidialkanzlei, sondern im Justizministerium. Überdiese Kompetenzübertragung hatte Miloš Zeman nach seiner Wahl zum Staatspräsidenten entschieden. Das Justizministerium erhielt seitdem 1200 Gesuche, von denen bisher etwa ein Drittel erledigt wurde. In 450 Fällen wurden die Gesuche zurückgewiesen. In drei Fällen empfahl das Ministerium dem Staatsoberhaupt, die Personen zu begnadigen. Präsident Zeman hat jedoch keinem Antrag stattgegeben, mit der Begründung, es habe sich nicht um bereits verurteilte beziehungsweise um todeskranke Menschen gehandelt. Zeman lehnt es prinzipiell ab, nach einer Abolition zu greifen, das heißt ein noch laufendes Strafverfahren einzustellen.