Keine Entschädigung für Tschechien aus Schweizer Prozess gegen Kohle-Barone
Tschechien wird keine Entschädigung erhalten aus den Geldern, die die Schweizer Justiz im Fall der nordböhmischen Kohlegesellschaft Mostecká uhelná společnost (MUS) eingefroren hat. Dies entschied das Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona am Freitag. Die eidgenössischen Behörden haben insgesamt 600 Millionen Schweizer Franken auf Konten von Banken des Landes sichergestellt. Das Bundesstrafgericht legte nun fest, dass die ehemaligen Manager der MUS dem Schweizer Staat insgesamt 700 Millionen Franken an Entschädigung zahlen müssen. Damit bleibt für den tschechischen Staat kein Geld übrig. Dieser kann aber noch versuchen, in einem eigenen Verfahren eine Entschädigung zu erwirken.
Die ehemaligen Manager der MUS waren Anfang Oktober von den Richtern in Bellinzona wegen Geldwäsche verurteilt worden. Die Kohle-Barone hatten mit ihren kriminellen Tätigkeiten während der Privatisierung der Firma auch den tschechischen Staat geschädigt. Dieser hatte sich aber trotz Aufforderung der Schweizer Justiz nicht an dem Verfahren beteiligt.