Schweizer Gericht setzt Haft gegen zwei Ex-Manager von Kohlekonzern MUS vorerst aus

Das Bundesstrafgericht im schweizerischen Bellinzona hat die Haftstrafen für zwei verurteilte Ex-Manager des Kohlekonzerns MUS vorerst ausgesetzt. Nur wenige Stunden, nachdem Petr Kraus und Antonín Koláček mit drei weiteren ehemaligen Managern des Konzerns am Donnerstag zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt wurden, ist einem Antrag ihrer Verteidiger auf vorläufige Haftverschonung stattgegeben worden. Die Verteidiger begründeten ihren Antrag damit, dass die von ihnen erhobene Berufung gegen das Urteil möglicherweise erst dann verhandelt wird, wenn ihre Mandanten die noch nicht rechtskräftige Haftstrafe bereits verbüßt haben. Bei seiner Entscheidung, die beiden Verurteilten vorerst nicht ins Gefängnis zu stecken, berücksichtigte das Gericht auch die Tatsache, dass Tschechien und die Schweiz Unterzeichner des Europäischen Auslieferungsübereinkommens sind.

Am Donnerstagnachmittag hatte das Schweizer Gericht das Urteil im Prozess um einen der größten Fälle von Privatisierungskriminalität in Tschechien gefällt. Die fünf angeklagten Ex-Manager wurden zu Haftstrafen zwischen 16 und 52 Monaten verurteilt.