Schweizer Gericht verurteilt tschechische Kohle-Barone zu hohen Strafen

Bundesstrafgericht in Bellinzona (Foto: ČTK)

Allein sechs Jahre dauerten die Ermittlungen der Schweizer Behörden und noch einmal über ein Jahr bis das Urteil fiel. In der vergangenen Woche hat nun das eidgenössische Bundesstrafgericht in Bellinzona fünf ehemalige tschechische Manager wegen Betrugs und Geldwäsche zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie sollen die Kohlenbau-Gesellschaft Mostecká uhelná společnost mit dem eigenen Geld des Unternehmens gekauft haben. Es ist bisher das bedeutendste Urteil über kriminelle Machenschaften bei den tschechischen Privatisierungen in den 1990er Jahren. Aber es wurde in der Schweiz und nicht im Land selbst gefällt.

Bundesstrafgericht in Bellinzona  (Foto: ČTK)
Das Urteil gilt als vergleichsweise streng. Die früheren Manager wurden zu Haftstrafen zwischen drei und mehr als vier Jahren sowie Geldstrafen verurteilt. Ebenfalls schuldig gesprochen wurde ein Belgier, er erhielt aber nur eine Geldstrafe auf Bewährung. Ein weiterer Mittäter starb im März dieses Jahres unter ungeklärten Umständen beim Golfspiel. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

Laut der Anklage haben die fünf Manager zwischen 1997 und 2003 Vermögenswerte aus der Firmenkasse abgezweigt und in die Schweiz geschafft. Im Zuge der Privatisierung kauften sie dann damit die eigene Firma auf – und das zu einem Spottpreis. Dabei soll dem tschechischen Staat ein Schaden von über 90 Millionen Schweizer Franken entstanden sein. Karolína Zelenková vertritt die Beschuldigten als Anwältin:

Karolína Zelenková  (Foto: ČT24)
„Meine Mandanten beharren weiter auf ihrer Unschuld. Derzeit warten wir auf die schriftliche Ausarbeitung der Urteilssprüche. Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen werden, um Berufung einzulegen.“

Die Urteile können vor dem Schweizer Bundesgericht angefochten werden. Dieses entscheidet aber nur, ob untergeordnete Instanzen etwa Verfahrensfehler begangen haben. Die Sache an sich beurteilt er nicht noch einmal.

In Tschechien haben Politiker und Vertreter der Justiz das Schweizer Urteil begrüßt. Zugleich mussten sie sich dem Vorwurf stellen, es sei peinlich, dass die tschechischen Manager nicht hierzulande vor Gericht gebracht wurden. Der Oberste Staatsanwalt in Tschechien, Pavel Zeman, widerspricht aber dieser Deutung. Er hält das jetzige Urteil hingegen für einen gemeinsamen tschechisch-schweizerischen Erfolg:

Pavel Zeman  (Foto: Šárka Ševčíková,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
„Als peinlich würde ich es bezeichnen, wenn die tschechische Staatsanwaltschaft und Polizei untätig geblieben wären. Entscheidend war die Phase des Strafverfahrens in der Schweiz, also etwa die vergangenen zwei Jahre. Und da hat die tschechische Staatsanwaltschaft sehr eng mit der schweizerischen zusammengearbeitet. Und gerade wegen dieser Zusammenarbeit konnte in der Schweiz Anklage erhoben und in erster Instanz vor Gericht gebracht werden.“

Dass die tschechische Justiz aber zuvor 13 Jahre lang den Fall nicht aufgenommen hatte, erklärt Pavel Zeman mit der geringen Erfahrung hiesiger Gerichte. Doch der ehemalige Leiter des Staatlichen Vermögensfonds, also der tschechischen Treuhand, Roman Češka, sieht noch einen entscheidenden weiteren Grund, warum ab 1998 erst einmal zehn Jahre lang nichts geschah:

Roman Češka  (Foto: ČT24)
„Ich denke, es fehlte der politische Wille dazu. Denn in der Regierung saßen Leute, die diese Art von Privatisierung hervorragend gefunden haben und die in diesem Geschäft eigene Interessen hatten.“

Nun will der tschechische Staat ein Teil des Geldes zurück, um das er bei der Privatisierung der MUS gebracht wurde. Rund 600 Millionen Franken lagern noch auf Schweizer Konten. Eine Entscheidung darüber will die Justiz der Eidgenossen allerdings erst zu Ende November fällen.

Autor: Till Janzer
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