Klage beim tschechischen Verfassungsgericht: Opposition bemängelt Kompetenzeinschränkung für Staatspräsidenten
Eine Gruppe von Abgeordneten und Senatoren der tschechischen Oppositionsparteien hat beim Verfassungsgericht in Brno / Brünn Klage eingereicht gegen das Gesetz, das die Kompetenzen des Staatspräsidenten einschränken soll. Konkret geht es um die Ernennung und Abberufung von Leitern der Ständigen Missionen Tschechiens bei den internationalen Organisationen, was ab November nicht mehr Aufgabe des Staatsoberhauptes sein soll. Über die Beschwerde, die am Freitag eingereicht worden ist, informierten die Kläger am Montag bei einer Pressekonferenz im Abgeordnetenhaus.
Das Gericht ist demnach auch um eine vorläufige Maßnahme gebeten worden angesichts dessen, dass die betreffende Novelle bereits am Sonntag in Kraft tritt. Für das Gesetz hat das Abgeordnetenhaus vorvergangene Woche das Veto von Präsident Petr Pavel und die Ablehnung durch den Senat überstimmt.