Kommunistischer Ex-Premier Lubomir Strougal freigesprochen

Lubomir Strougal freigesprochen (Foto: CTK)

Lubomír Strougal wird von der Anklage freigesprochen. So das Verdikt eines Prager Bezirksgerichts vom Mittwoch. Der Ex-Premier der kommunistischen Tschechoslowakei war wegen Amtsmissbrauchs angeklagt worden, wofür ihm bis zu 10 zehn Jahre Freiheitsentzug drohten. Die Staatsanwältin verlangte 3 Jahre Gefängnis ohne Bewährung. Über das Ergebnis des Gerichtsverfahrens informiert Sie im folgenden Beitrag Markéta Maurová.

Lubomir Strougal freigesprochen  (Foto: CTK)
Der Richter Tomas Hajek begründete seine Entscheidung mit dem Mangel an Beweisen. "Das Gericht darf sich nicht an der Grenze des stichhaltigen Verdachts bewegen. Und die vorgelegten Beweise boten ihm keine Sicherheit, dass die Tat wirklich begangen wurde," sagte Hajek. Alles, was die Staatsanwältin an Vorwürfen gegen Strougal erhoben hatte, stütze sich auf indirekte Beweise und sei durch die jetzigen gesellschaftlichen Umstände beeinflusst, meinte er weiter.

Die Anklage basierte auf einem handgeschriebenen Zettel vom März 1965. Darauf steht, dass Innenminister Strougal verfügt, "keine Maßnahmen durchzuführen, die Sache in Ruhe zu lassen und keine Materialien an die Generalanwaltschaft weiterzuleiten." Das Gericht hat zwar die Authentizität des Zettels anerkannt, diesen jedoch als keinen überzeugenden Beweis betrachtet.

Die Anklage gegen Strougal lautete, er habe 1965 als Innenminister die Strafverfolgung einiger Mitglieder der Staatspolizei StB verhindert, die 1948 drei politisch unbequeme Männer bei Verhören brutal misshandelt und schließlich - bei einem fingierten Fluchtversuch - getötet hatten.

Strougal, der seine Schuld bestritten hatte, begrüßte den Gerichtsentscheid und betonte, er fühle absolut keine moralische Verantwortung für diese Angelegenheit:

"Ich habe mich kraft aller meiner Kompetenzen und Möglichkeiten bemüht, die Verantwortung der Leute aufzuklären, die davon wissen mussten und etwas verhindern konnten."

Er sei der Meinung, dass seine Anklage auf einen gesellschaftlichen Auftrag hin erhoben wurde und vom Amt für die Dokumentation und Untersuchung der Verbrechen des Kommunismus ausgeklügelt worden sei.

Der Sprecher des Amtes, Jan Srb, kommentierte den Schiedsspruch, wie folgt:

"Es ist die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts und muss als solche angesehen werden. Allerdings hat der Richter in seiner Schlussrede auch das gegenwärtige politische Klima, den Druck der Medien und ähnliche Sachen erwähnt, die meiner Meinung nach in die Begründung und in den Freispruch nicht hineingehören. Ich fürchte, dass das signalisieren kann, welchen Weg weitere eventuelle Verdikte in Fällen der zur kommunistischen Zeit verübten Straftaten gehen werden, mit denen sich unser Amt befasst."

Die Staatsanwältin Eva Zárecka ist mit dem Freispruch nicht einverstanden und wird Berufung einlegen.