Kurzarbeit soll in Tschechien endgültig gesetzlich verankert werden

Die Kurzarbeit soll in Tschechien endgültig gesetzlich verankert werden. Sowohl das Arbeits- und Sozialministerium als auch Arbeitgeber und Gewerkschaften beschäftigen sich derzeit mit neuen Regeln für diese Beschäftigungsmöglichkeit in Zeiten schlechter Auftragslage. Bisher konnte Kurzarbeit nur im Rahmen von konkreten Projekten betrieben werden. Die geplanten Änderungen sind eine Reaktion auf das Importverbot Russlands für bestimmte Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte aus der EU.

Arbeitgebern und Gewerkschaften verständigten sich am Dienstag auf einfachere Regeln für die Kurzarbeit. Zudem soll sie nicht mehr durch EU-Gelder, sondern aus einheimischen Finanzquellen finanziert werden. Laut den Vorschlägen des Arbeits- und Sozialministeriums würde der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit weiter 90 Prozent seines Lohns erhalten, davon 60 Prozent vom Arbeitgeber und 30 Prozent vom Staat.