Neue Regelung für Arbeitslose

Der tschechische Staat soll nach Meinung des Prager Senats die Möglichkeit haben, gegen Menschen, die sich bewusst einer geregelten Arbeit entziehen, wirksamer vorzugehen. Andererseits soll er es Arbeitslosen ermöglichen, eine Summe zu verdienen, die höchstens der Hälfte des Mindestlohns entspricht. Das Arbeitslosengeld würde in diesem Fall auch weiterhin ausbezahlt. Eine solche Regelung sieht der Gesetzentwurf über die Arbeitslosigkeit vor, der am Donnerstag von der oberen Kammer des tschechischen Parlaments gebilligt wurde. Das Gesetz versucht einerseits zu verhindern, dass die Angebote der Arbeitsämter missbraucht werden. Andererseits ermöglicht es den Arbeitsämtern, individuelle Programme für die konkrete Region auszuarbeiten.