Neues Gesetz über Glaubensfreiheit und Kirchen
300 Menschen statt der bisherigen 10 Tausend sollen nun dafür reichen, um eine Kirche in Tschechien gründen zu können. Dies ermöglicht ein neuer Gesetzentwurf über Glaubensfreiheit und über Kirchen und religiöse Gemeinschaften, den das Kabinett am Mittwoch gebilligt hat.
Es reagierte damit auf die Kritik seitens der Menschenrechtsorganisationen, dass auch einige in der Welt verbreitete Religionen wie der Islam, Buddhismus oder Anglikanismus, in Tschechien bisher nicht offiziell anerkannt worden seien.
Was die Anzahl der Kirchenmitglieder betrifft, ist das neue Gesetz liberaler. Andererseits wird das Kulturministerium jedoch bei der Erteilung der Registrierung mehrere Tatsachen untersuchen: Die Kirche darf keinen physischen oder psychischen Druck auf ihre Mitglieder ausüben, nicht das Recht auf Ausbildung der Jugendlichen beschränken, die notwendige Gesundheitspflege verbieten oder ihre Lehre und Organisationsstruktur verheimlichen. In diesem Zusammenhang wurden z. B. die Zeugen Jehovas aufgefordert, den Standpunkt ihrer Kirchenlehre zur Bluttransfusion zu erklären.
In der Registrierung der Kirchen wurden des weiteren zwei Stufen eingeführt, so wie es etwa in Deutschland und Österreich der Fall ist. Die erste Stufe sichert die selbständige juristische Stellung sowie einige Steuererleichterungen. Erst die Einordnung in die zweite Stufe ermöglicht den Kirchen z. B. in Schulen, Haftanstalten oder Armeen zu wirken, trauen oder staatliche Subvention zu erhalten. Diese zweite Stufe erhalten nun automatisch 21 bereits bestehende Kirchen. Andere müssen nachweisen, dass sich mindestens 2 Tausendstel der Bevölkerung zu ihnen bekennen und dass sie seit mindestens 10 Jahren in der ersten Stufe registriert sind. Diese Bestimmungen rufen kritische Stimmen seitens der Repräsentanten einiger Weltreligionen, wie etwa des Islams, hervor, die dadurch in einen Sack mit verschiedenen kleinen Sekten geworfen werden.