Neues Kirchengesetz ermöglicht auch Registrierung von kleineren Glaubensgemeinschaften

Gottesdient der Altkatholischen Kirche

Der neue Gesetzesentwurf über die Religionsfreiheit und Stellung der Glaubensgemeinschaften soll auch Kirchen und religiösen Gruppen mit niedrigerer Anhängerzahl eine Registrierung beim Staat ermöglichen. Nunmehr soll es möglich sein, sich schon ab 300 Mitgliedern statt bisher 1000 registrieren zu lassen. Dagmar Keberlova berichtet.

Die Senkung der Anzahl der Unterschriften von 1000 auf 300, die für die Registrierung des ersten Grades notwendig sind, wird dem Religionswissenschaftler Zdenek Vojtisek zufolge den Glaubensgemeinschaften keine Vorteile bringen und deshalb ergibt sich die Frage, ob sich diese überhaupt registrieren wollen, wenn sie bis datto als Bürgervereinigungen problemlos existiert haben.

Probleme entstehen bei der Registrierung des sog. zweiten Grades, aufgrund der die Glaubensgemeinschaften Recht auf staatliche Subventionen haben, Schuleinrichtungen betreiben oder in der Armee und in den Gefängnissen tätig sein können. Um die Registrierung des zweiten Grades beantragen zu können, müssen die neuen Religionsgemeinschaften laut der Gesetzesnovelle 10 Jahre existieren und 0,2 Prozent der tschechischen Bevölkerung als ihre Anhänger vorweisen können, was ca. 20 000 Menschen sind.

Einige neue Glaubensgemeinschaften wie Hare Krisna betrachten die Gesetzesnovelle als diskriminierend. Auch der Religionswissenschaftler Vojtisek ist der Ansicht, dass die zehnjährige Frist und die 0,2-Hürde für die meisten der neuregistrierten Glaubenssubjekte - so beispielsweise auch für die Moslems - kaum erreichbar sein wird. Der katholische Bischof Vaclav Maly bezeichnet die 10 Jahre-Frist hingegen als weise, da sich unter Glaubensgemeinschaften seiner Meinung nach verschiedene Richtungen und Bewegungen verstecken können, die Menschen manipulieren wollen oder diverse Gruppierungen, die an Lobbing interessiert sind. Auch der Initiator der Gesetzesnovelle, Kulturminister Pavel Dostal, verteidigt die Frist für die Registrierung des zweiten Grades und lehnt die Auffassung ab, dass diese die Glaubensfreiheit einschränken würde. Dostal unterstrich, dass der Staat das Recht hat, sich seine Partner auszusuchen.

Die 21 bereits registrierten historischen Kirchen und Glaubensgemeinschaften werden den zweiten Grad der Registrierung automatisch bekommen, da sie die geforderten Bedingungen erfüllen, sagte Kulturminister Dostal.