Angeklagten Obzina und Starek vor dem Gerichtssaal (Foto: CTK)
Am Dienstag wurde der Gerichtsprozess gegen den kommunistischen Innenminister Jaromir Obzina und vier seiner Mitarbeiter der Geheimpolizei vorläufig eingestellt. Die Fortsetzung der Ermittlungen im Falle der sog. "Assanierung", der größten Aktion gegen die Signatare der Charta 77, wurde auf Anfang Februar vertagt. Über die bisherigen Ergebnisse der Verhöre berichtet Dagmar Keberlova.
Angeklagten Obzina und Starek vor dem Gerichtssaal (Foto: CTK)
Der Schauspieler Pavel Landovsky, der Bischof Vaclav Maly und der Sänger Jaroslav Hutka haben am Dienstag vor dem Bezirksgericht Prag 6 über die Verhöre der kommunistischen Geheimpolizei Stb bei der Aktion "Assanierung" ausgesagt. Die Geheimpolizei wollte in den Jahren 1977 bis 1985 im Rahmen der Aktion "Assanierung" die Signatare der Charta 77 durch Erpressung und Drohungen dazu zwingen, die Aussiedlung aus der Tschechoslowakei zu beantragen. Nach den Aussagen wurde der Prozess vertagt, weil während der bisherigen Gerichtsverhandlung, die 7 Tage dauerte, 15 Zeugen und 6 weitere Personen, die als Betroffene verhört werden sollen, nicht eingetroffen sind. Fast alle, die bisher ausgesagt haben, erwähnten dasselbe: Sie hätten damals zwischen Schikanierung und Kriminalisierung in der damaligen Tschechoslowakei oder einer lebenslangen Emigration entscheiden können. "Als ich mich für die Emigration entschied, stand auf dem Papier lebenslang, ohne die Möglichkeit je zurückzukommen," erinnert sich heute der ehemalige Dissident und Redakteur von "Voice of America", Ivan Medek. Auf vielfache Art und Weise wollten sie den Dissidenten das Leben sehr unangenehm machen, sagt der Bischof Maly. Die Angeklagten, Innenminister Obzina und seine Mitarbeiter haben vor dem Gerichtstribunal eine geschlossene Stellung eingenommen. Sie hätten die damalige sozialistische Republik verteidigt und würden eine Entschuldigung seitens des Gerichts und Kläger erwartet, hieß es im Verlauf der Verhöre. Das Problem bestehe darin, meint Ivan Medek, dass die Staatspolizeiangehörigen nach den damaligen Gesetzen gehandelt hätten und nach wie vor behaupteten, sie könnten daher heute nicht verurteilt werden. Obzina sowie seine Mitarbeiter sind des Amtsmissbrauches angeklagt, wofür ihnen maximal 10 Jahre Freiheitsstrafe drohen. Ob sie tatsächlich verurteilt werden sollten, hierzu Bischof Maly:
"Ich gehöre bestimmt nicht zu den Personen, die die schwarzen Geister der Vergangenheit ins Leben zurückrufen wollen. Durch die Verurteilung dieser Menschen würde auf der anderen Seite demonstriert werden, dass das Böse sowie Gewalt gegen Menschen doch bestraft würden. Gewalt an Menschen muss immer, zumindest symbolisch bestraft werden. Es ist ein nützliches Heilmittel für den Gerechtigkeitssinn der Menschen. Heute haben die Menschen kein Rechtbewusstsein, wenn sie um herum sich Menschen sehen, die Straftaten begangen haben und unbestraft bleiben, dies senkt den Respekt der Öffentlichkeit vor dem Gesetz. Daher muss es bis zum Ende gebracht werden."
So auch der Sänger Hutka, der meint, dass diese Leute für eine längere Zeit eingesperrt werden sollten, weil sie vielen Menschen geschadet haben und dies nicht zugeben wollen.
Der Gerichtsprozess wird im Februar kommenden Jahres fortgesetzt.