Frühere Stasi-Mitarbeiter in Führungspositionen an Universitäten – Ministerium ordnet Kontrollen an

Das tschechische Bildungsministerium hat vor kurzem alle staatlichen Universitäten aufgefordert zu überprüfen, ob alle Personen in Führungspositionen über eine sogenannte Lustrationsbescheinigung verfügen.

Juristische Fakultät der Karlsuniversität in Prag | Foto: Kristýna Maková,  Radio Prague International

Auslöser war ein Fall an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Prager Karlsuniversität. Deshalb hat sich das tschechische Bildungsministerium nun an die Rektoren der staatlichen Universitäten im Land gewandt. Sie sollen überprüfen, ob ihre Mitarbeiter für die kommunistische Geheimpolizei StB gearbeitet haben. Ondřej Macura ist Sprecher des Bildungsressorts. Er sagte in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks:

„Eine Bescheinigung über die Nicht-Mitarbeit beim StB ist künftig für bestimmte Positionen an staatlichen Universitäten erforderlich. Es handelt sich um die Positionen des Rektors und des Dekans. Betroffen sind auch die Mitglieder wissenschaftlicher Gremien, der akademischen und künstlerischen Aufsichtsräte sowie der Evaluations- und Disziplinar-Kommissionen.“

Eine Lustrationsbescheinigung müssen also alle Menschen vorweisen können, die vom akademischen Senat oder vom Senat der Universität ins Amt gewählt wurden. Wer keine negative Bescheinigung hat, darf zwar weiter an einer Universität unterrichten. Man darf dann jedoch keines der genannten Ämter bekleiden.

Da die Universitäten unabhängig sind, liegt die Kontrolle und die Verantwortung für die Einhaltung der Regel laut dem Bildungsministerium allein bei den Hochschulen. Die Verletzung des Lustrationsgesetzes, das 1991 verabschiedet wurde, stellt im Extremfall eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Universitäten überprüfen deshalb derzeit, ob sich bei allen Personen in Führungspositionen eine StB-Zusammenarbeit ausschließen lässt. Die entsprechende Bescheinigung wird in der Regel vor der Einführung ins Amt vorgelegt. Die Prager Karlsuniversität wolle spätestens bis Ende Mai in diesem Bereich Klarheit haben, merkte ihre Sprecherin Michaela Lagronová an:

„Die Kontrolle bei Personen, die derzeit die entsprechenden Ämter bekleiden, kann einmalig durchgeführt werden. Eine fortlaufende Überprüfung in Fällen, bei denen die Kontrolle bereits vor dem Amtsantritt durchgeführt wurde, ist überflüssig. Denn an einem vorgelegten Lustrationszertifikat und einer eidesstattlichen Erklärung ändert sich während der Zeit nichts.“

Michal Tomášek | Foto: Archiv der Prager Karlsuniversität

Das Bildungsministerium forderte zu den Kontrollen wegen eines konkreten Falls auf. Denn wie sich zeigte, hat der frühere Prodekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karlsuniversität, Michal Tomášek, der zudem Mitglied des wissenschaftlichen Gremiums war, früher aktiv mit dem kommunistischen Geheimdienst StB zusammengearbeitet. Den Erkenntnissen zufolge soll Tomášek tschechische Exilanten in Paris denunziert haben. Aus diesem Grund trat er im Januar von seinen beiden Positionen zurück. Da der Professor schon länger an der Universität tätig war, hatte der Dekan der Fakultät zuvor angenommen, dass Tomášek in der Vergangenheit bereits eine negative Lustrationsbescheinigung vorgelegt hatte.

Kamil Nedvědický ist stellvertretender Direktor des Instituts für das Studium totalitärer Regime (ÚSTR). Er sagt, das Ziel des Lustrationsgesetzes sei es, Menschen, die sich einst am Aufbau und der Aufrechterhaltung totalitärer Regime beteiligt haben, daran zu hindern, das heutige demokratische System zu gefährden.

Kamil Nedvědický | Foto: Olga Vasinkevič,  Radio Prague International

„Der Grund für die Überprüfungen ist meiner Meinung nach, dass es heutzutage auch andere Generationen von Menschen gibt, die eine jüngere Bildung haben. Sie haben sich im neuen demokratischen System bewährt, sodass es gar nicht mehr notwendig ist, auf Personen zurückzugreifen, die dem totalitären Regime in den Sicherheitskräften oder der Partei aktiv gedient haben.“

Die Lustrationsbescheinigung ist eine Bestätigung, die vom tschechischen Innenministerium ausgestellt wird. Sie enthält die Information, ob die betreffende Person ein Mitarbeiter des kommunistischen Geheimdienstes StB, ein hoher Funktionär der Kommunistischen Partei oder der bewaffneten Volksmilizen war.

Autoren: Martina Schneibergová , Lucie Špetová | Quelle: Český rozhlas
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