Kompetenzen der Kreisämter gehen an die Gemeinden über
Von Dagmar Keberlova.
Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am Dienstag über eine Verstärkung der Staatsverwaltung entschieden. Die Abgeordneten haben ein Gesetz verabschiedet, das die Rechtsbefugnisse der bestehenden 78 Kreisämter, die es nicht mehr geben wird, auf 194 ausgewählte Gemeinden überträgt. Die Bürgerdemokraten und die kommunistischen Abgeordneten kritisieren, dass das Parlament sich für eine finanziell anspruchsvollere Variante entschieden hat, die eine steigende Anzahl von Beamtenposten zur Folge haben wird. Der stellvertretende Vorsitzende der Bürgerdemokraten, Miroslav Benes, klagt über den großen Zuwachs von 5000 Beamten. Dadurch würden die jährlichen Staatsverwaltungsausgaben um 20 Milliarden Kronen steigen. Diese zwei Parteien haben einen anderen Gesetzesentwurf vorgeschlagen. Es gelang ihnen nicht, die Erhaltung von nur 78 beauftragten Gemeinden in den Orten der heutigen Kreise durchzusetzen. Die Vorteile der Entscheidung, die Rechtsbefugnisse auf mehrere Gemeinden zu übertragen, werden laut Befürwortern dieser Entscheidung vor allem diejenigen Bürger zu spüren bekommen, die es dann näher zu ihren verantwortlichen Gemeinden haben werden als in die aktuelle Kreisstadt. Damit würden für viele Bürger eine Reihe von administrativen Hindernissen beseitigt werden. Das Gesetz muss noch im Senat verhandelt und von Staatspräsident Vaclav Havel unterzeichnet werden.