EU trägt zum Ausgleich der Chancen für Frauen und Männer in Tschechien bei

Foto: Europäische Kommission

Einen höheren Anteil von Frauen in öffentlichen Funktionen verlangt der Regierungsrat für Chancengleichheit für Frauen und Männer. Für die Durchsetzung der Gleichheitsprinzipien soll künftig vielleicht sogar ein spezielles Ministerium sorgen. Markéta Maurová berichtet.

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Der EU-Beitritt der Tschechischen Republik soll den Frauen hierzulande helfen, eine bedeutendere Rolle in der Gesellschaft zu spielen und bessere Arbeitsmöglichkeiten zu gewinnen. Denn der jetzige Vergleich mit der EU fällt für die tschechischen Frauen nicht besonders günstig aus. Auf Grund der Empfehlungen der Europäischen Union hat der "Regierungsrat für Chancengleichheit für Frauen und Männer" Ratschläge erarbeitet, deren Umsetzung zum Ausgleich der Chancen der Geschlechter beitragen soll. Wie die Vorsitzende des Rates, die Abgeordnete Anna Curdova, informierte, wurde dem Kabinett u.a. empfohlen, den Innenminister mit der Erarbeitung der inhaltlichen Leitlinien einer neuen Regelung des Wahlgesetzes zu beauftragen:

"Dieses soll die gleiche Vertretung von Frauen und Männern sowohl auf Kandidatenlisten als auch in der Zusammensetzung einzelner gewählter Organe auf Ebene der Gemeinden, der Landkreise sowie auf der höchsten Ebene, der des Parlaments sichern."

Die Tschechische Republik steht in dieser Hinsicht weit zurück. Curdova nannte Frankreich als Beispiel, wo seit 2001 das sog. Paritätsgesetz für Wahlen auf allen Ebenen gilt. In Schweden gibt es zwar kein entsprechendes Gesetz, diese Regel gilt jedoch als Usus. Der Anteil der Frauen in den Kammern des tschechischen Parlaments liegt dabei weit unter einem Viertel, im Senat bei 12 und im Abgeordnetenhaus bei 17 %. Im Kabinett bilden die Frauen 14,3 %, genauso wie im Richterkollegium des Verfassungsgerichts. In hohen Managerfunktionen würde man nur 8 % Frauen finden.

Der Rat hat der Regierung des weiteren empfohlen, der Arbeit einzelner Ministerien und Behörden mehr Aufmerksamkeit zu widmen und in diesen spezielle Beauftragte für diese Problematik einzusetzen. Das Kabinett sollte auch das Arbeitsrecht in dem Sinne ergänzen, dass Arbeitgeber mit mehr als 50 Arbeitnehmern die Gleichheit beider Geschlechter obligatorisch durchsetzen müssen. Über dies alles soll künftig ein für Frauen zuständiger Minister bzw. eine Ministerin wachen. Ein solches Amt gibt es in Tschechien im Unterschied zu vielen Ländern Europas im Moment noch nicht.